2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet" Herrieden im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Stadtratssitzung, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB beschlossen.
Anlass für die 2. Änderung ist die beabsichtigte Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für einen Kindergarten und ein Wohnheim für Menschen mit Behinderungen. Der Geltungsbereich überlagert sich teilweise mit dem bestehenden Gewerbegebiet.
Mit der der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ wird die bisher gewerblich ungenutzte Teilfläche von ca. 1,2 ha zurückgenommen. Durch die Rücknahme wird der Bebauungsplan für den im Planteil dargestellten Teilbereich einschließlich aller Festsetzungen aufgehoben. Von der Rücknahme sind die Flst. Nrn. 688 (teilw.), 691 (teilw.),693/2 und 693 (teilw.) betroffen.
Die verbleibende Fläche des Bebauungsplanes bleibt von der Änderung unberührt, die Festsetzungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden lag in der Zeit vom 01.04.2022 bis einschließlich 02.05.2022 öffentlich aus.
- Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ging keine Stellungnahme ein.
- Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 30.03.2022 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 4 Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.
Nach der erfolgten Abwägung kann die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit seinem zeichnerischen und textlichen Teil einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.06.2022.
Beschluss
- Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage) zu.
- Der Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet““ Herrieden mit seinem zeichnerischen und textlichen Teil einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.06.2022 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. die 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung.
weiteres Verfahren:
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.
- Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung (.pdf)
Datenstand vom 19.07.2022 15:47 Uhr