Satzung und Gebührensatzung für das Stadtarchiv Herrieden
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Stadtratssitzung, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des KSS-Ausschusses am 17.05.2022 beraten:
„Eine Satzung für die Benützung des Stadtarchivs und die dazugehörige Gebührensatzung für das Archiv der Stadt Herrieden wurden von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter des Archivs und des Standesamtes erstellt.
Eine Satzung und Gebührensatzung ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen aus der Gemeindeordnung und dem Kommunalabgabegesetz nachzukommen.
Die Vorschläge der Verwaltung orientieren sich an den amtlichen Mustern, welche uns vom Kreisarchivpfleger Herrn Geidner zur Verfügung gestellt wurden.“
Der KSS-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Stadtrat, der Satzung für die Benutzung des Stadtarchivs und die dazugehörige Gebührensatzung für das Stadtarchiv Herrieden zu verabschieden.“
Die Satzung des Stadtarchives und die dazugehörende Gebührensatzung sind im RIS hinterlegt.
Rechtliche Würdigung
Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Stadtarchiv
Art. 1,2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) Gebührensatzung
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des KSS-Ausschusses und stimmt der Einführung der Satzung und der Gebührensatzung für das Stadtarchiv Herrieden zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Entwurf Archivsatzung (.pdf)
Entwurf Gebührensatzung Archiv (.pdf)
Datenstand vom 19.07.2022 15:47 Uhr