LKW Parkplätze an der Siechkapelle


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 12.07.2022 ö 4.3

Sachverhalt

In der BV-Ausschusssitzung vom 24.05.2022 kam vom dritten Bürgermeister Johann Heller die Frage auf, ob nicht am Parkplatz hinter der Siechkapelle ein LKW Parkplatz eingerichtet werden kann. Die Verwaltung hat daraufhin beim WWA Ansbach nachgefragt und nachfolgende Antwort erhalten: 

Sehr geehrter Herr Albrecht,

zu Ihrer Anfrage auf den Flurstücken 404 und 405 einen LKW Stellplatz auszuweisen, nehmen wir ohne nähere Kenntnisse zu Ausstattung und Ausdehnung aus wasserwirtschaftlicher Sicht kurz Stellung.
Der Parkplatz liegt vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Altmühl, welches statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Dabei liegen Wassertiefen bis ca. 0,5 m vor (siehe Anhang).
Zusätzlich liegen die Flächen in direkter Gewässernähe.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist der Standort aus zwei Gesichtspunkten ungünstig gelegen.
Lage im Überschwemmungsgebiet: Durch die unmittelbare Lage im Gewässer muss bei Gefahr von Überflutung das Gelände zeitnah geräumt werden können. Dazu ist der Parkplatz auf jeden Fall in den Melde- und Alarmplan der Stadt Herrieden aufzunehmen und bei Meldebeginn die notwendigen Schritte einzuleiten. Da die Lastwagen über Nacht oder auch über das Wochenende abgestellt werden ist ggf. auch mit schwieriger Auffindbarkeit der Fahrer zu rechnen.

Lage in Gewässernähe: Von Lastkraftwagen geht bereits ohne Ladung durch Ihre Betriebsmittel (wassergefährdende Stoffe) eine potentielle Gefährdung für Oberflächengewässer und das Grundwasser aus.
Bei einem Schaden in direkter Gewässernähe ist eine Verunreinigung des Oberflächengewässers zu vermeiden. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es wäre notwendig die Flächen zu versiegeln oder zumindest eine wassergebundene Deckschicht zu verwenden um eine Versickerung von Gefahrstoffen zu verhindern. Außerdem sollte das Gelände leicht von der Altmühl abgeneigt hergestellt werden, damit verschmutztes Niederschlagswasser oder wassergefährdende Stoffe nicht ins Gewässer fließen. 
Tankzüge oder Gefahrguttransporter sind von der Parkmöglichkeit auszuschließen.

Wir hoffen, dass die Entscheidung auf einen aus unserer Sicht geeigneteren Standort fällt.

Sollte an dem Vorhaben festgehalten werden, sind genaue Pläne mit der geplanten Ausstattung und Ausdehnung vorzulegen.
Ein Parkplatz im Überschwemmungsgebiet benötigt gemäß § 78 WHG Abs. 4 eine Ausnahmegenehmigung.  Hierbei sind alle Vorgaben von § 78 Abs. 5 WHG kumulativ zu erfüllen Es ist zu prüfen ob für das gesammelte Niederschlagswasser eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt wird.
Der Uferstreifen zur Altmühl mit der Flurnummer 408, momentan als Zufahrt auf die Fläche verwendet, befindet sich im Besitz des Wasserwirtschaftsamts Ansbach. Als Abstand eines möglichen Parkplatzes zur Böschungsoberkante der Altmühl wird mindestens 10 m empfohlen. 

Die Zuwegung zum Parkplatz müsste über eine andere Fläche erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Held
Abteilungsleiter Lkr. Ansbach (Süd) 


Aufgrund der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes sieht die Verwaltung keinen Ansatz, das Projekt weiterzuverfolgen.

Dokumente
LKW_Parkplatz_Herrieden (.pdf)

Datenstand vom 04.10.2022 11:40 Uhr