Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 12.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Antrag wurde in der Sitzung am 8.02.2022 behandelt:
„Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage von Franziska Bayer und Moritz Sand (2 verschiedene Antragsteller) auf Teilflächen des Flst. 82, Gemarkung Lammelbach in Leibelbach.
Seitens der Verwaltung wurde mit den Antragstellern Gespräche hinsichtlich der Erschließung geführt. Der Anschluss Kanal im rückwärtigen Bereich und auch der Anschluss an die Wassereinrichtung sind möglich. Die Kosten für die Anschlüsse sowie die Erschließung der Zufahrt sind von den Antragstellern zu übernehmen.
Die jetzige Ausweisung „W“ im Entwurf des Flächennutzungsplanes ist herauszunehmen (keine Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers) und auf die vorgesehene Fläche der Antragsteller auszuweisen.
In der nichtöffentlichen Sitzung ist ein TOP vorgesehen, der in Verbindung zu diesem TOP steht.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Vorab soll die Erste Bürgermeisterin nochmals Gespräche mit den Bauwerbern führen.“
Mittlerweile fanden entsprechende Gespräche statt. Außerdem haben Gespräche zwischen den Bauherrn und dem Eigentümer der Fläche stattgefunden mit dem Ergebnis, dass weder ein Flächenerwerb oder Flächentausch möglich ist.
Die Bauherren bitten um Behandlung ihres Antrages auf Vorbescheid im BV-Ausschuss.
Rechtliche Würdigung
Die vorgesehenen Bauflächen liegen außerhalb der Flächennutzungsplanabgrenzung und sind nach §35 BauGB als Außenbereich anzusehen. Um Baurecht für diese Flächen zu erreichen, ist ein Bauleitplanverfahren in Form einer Ortseinbezugssatzung oder eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. In diesem Zuge sind entsprechende Flächen im derzeit ausgewiesenen Flächennutzungsplan zurückzunehmen.
Diskussionsverlauf
Wünschenswert wäre der Zersiedelung des Ortsteiles entgegen zu wirken und die Fläche dazwischen zu bebauen. Es wurde diskutiert, ob ein Bezug zu den Bauvorhaben in Lattenbuch und Sickersdorf, die abgelehnt wurden, besteht. Als ein Argument für das Abrücken und die Entstehung eines Quadranten wurde die vorhandene Biogasanlage im Ort aufgeführt. Auch wird die vorhandene Eingrünung positiv gesehen. Das Schaffen von neuen Bauflächen führt zur Stärkung der Außenorte. Der Flächennutzungsplan ist dahingehend zu ändern, die vorhandene ausgewiesene Baufläche teilweise zurückzunehmen und die vorgesehene mit aufzunehmen. Die Erschließungskosten, Kosten für den Kanal- und Wasseranschluss trägt der Bauherr.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht. Im Flächennutzungsplan sollen entsprechende Flächen zurückgenommen und die vorgesehene Baufläche ausgewiesen werden. Ein Bauleitverfahren ist durch die Antragsteller zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.10.2022 11:40 Uhr