Jürgen Leis: Erstattung der Verpflegung der Schützen beim Höfefest
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 26.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) | 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales | 26.07.2022 | ö | 6.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Jürgen Leis fragt nach den Richtlinien bezüglich der Erstattung der Verpflegung der Schützen beim Großgemeindefest.
Die Verwaltung antwortet, dass keine Kosten von der Stadt Melk übernommen werden, wenn ein Verein einen Partnerverein zum Höfefest einlädt. Der Partnerverein ist somit kein offiziell geladener Gast der Stadt Melk und hat für seine Anreise und Unterkunft selbst Rechnung zu tragen. Für Herrieden gelten die allgemeinen Förderrichtlinien. Es empfiehlt sich, künftig mit der Verwaltung im Vorfeld zu kommunizieren, damit keine Missverständnisse zwecks Kostenübernahme entstehen. Im vorliegenden Fall wurde ausnahmsweise die Verpflegung der Melker Schützen übernommen.
Datenstand vom 26.10.2022 09:34 Uhr