Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 für das Gewerbegebiet "Neunstetten Fa. GIMA" Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
36. Stadtratssitzung, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet „Neunstetten Fa. GIMA“ beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der konkrete Bedarf an gewerblichen Bauflächen im Anschluss an den bestehenden Betrieb. Die Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandel KG hat mit einem Bauantrag den Neubau einer Produktions- und Logistikhalle mit Sozialräumen und Erweiterung einer Lagerhalle beantragt. Die beantragten Baumaßnahmen liegen im Außenbereich. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungen des Bauantrages zu schaffen.
Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand vom Ortsteil Neunstetten, nördlich der Staatsstraße 1066 Richtung Ansbach. Der Gesamtbereich hat eine Größe von ca. 4,95 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft lediglich die unbebauten Flächen im Außenbereich, hat eine Größe ca. 1,98 ha und umfasst die Flurstücke 620 (teilw.), 621/1 (teilw.) und 629 (teilw.) der Gemarkung Neunstetten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet "Neunstetten, Fa. GIMA" wurde zur Vorabinformation und Abstimmung der Belange der Träger öffentlicher Belange in der Fassung vom 27.07.2022 ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Ausführungen zur Kompensation von Eingriffen sowie zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange werden im weiteren Verfahren ausgearbeitet.
Um Konflikte zur angrenzenden Bebauung zu vermeiden, wurde eine Immissionsschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben. Eventuelle Vorgaben und Maßnahmen werden bei weiterer Planung eingearbeitet und vollumfänglich beachtet.
Diskussionsverlauf
Frau Franziska Wurzinger regt an, dass auf die Abstände geachtet werden soll, um mögliche Emissionen auch in Hinblick auf ein zukünftiges Wohngebiet zu berücksichtigen.
Herr Wolfgang Strauß fragt nach, ob man eine Simulation von der Gebäudehöhe haben kann?
Beschluss
- Der Stadtrat Herrieden billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 27.07.2022) und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
- Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2022 09:02 Uhr