Leitfaden für die öko- und sozialgerechte Beschaffung der Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Stadtratssitzung, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 36. Stadtratssitzung 27.07.2022 ö 7

Sachverhalt

In den vergangenen Jahren wurden bereits einige Beschlüsse zur öko-sozialen Beschaffung gefasst.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 04.02.2015 im Zuge der Bewerbung zur Fairtrade-Stadt kommt Herrieden bereits der Empfehlung der Landesregierung nach, die Verordnung „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ vom 29. April 2008 anzuwenden.
Am 06.11.2019 hat sich Herrieden mit dem Stadtratsbeschluss zur Zustimmung der Unterzeichnung des „Pakts für nachhaltige Beschaffung“ der Metropolregion Nürnberg bereit erklärt, den Anteil an fair beschafften Produkten zu steigern.
Mit Beschluss vom 27.05.2020 hat der Stadtrat bereits einem Vorgabenkatalog zur fairen Beschaffung für Dienstkleidung am städtischen Bauhof und im Bäderbereich zugestimmt.

Die Einhaltung von öko-sozialen Standards bei der Beschaffung der Stadt Herrieden soll nun weiter vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung ein Leitfaden zur öko- und sozialgerechten Beschaffung in der Stadt Herrieden entwickelt. Damit soll es den zuständigen Mitarbeiter:innen möglich sein, die entsprechenden Anforderungen beim Einkauf für verschiedene Produktgruppen schnell und unkompliziert nachzuschlagen. Im Leitfaden werden zunächst die rechtlichen Grundlagen erläutert und verschiedene Begriffe, die im Zusammenhang mit der nachhaltigen Beschaffung häufig Verwendung finden, definiert und voneinander abgegrenzt (bspw. „fair“, „nachhaltig“ und „regional“). Anschließend werden Richtlinien zu folgenden Produktgruppen beschrieben:

  • Büromaterialien einschließlich Papier sowie Büromobiliar
  • Druckerzeugnisse
  • Elektrogeräte und IT
  • Catering und Getränke
  • Marketing- und Geschenkartikel
  • Kommunales Grün und Blumenschmuck
  • Baustoffe und –leistungen
  • Arbeitskleidung und Textilprodukte
  • Reinigungs- und Hygieneartikel. Abfall und Recycling

Zu jeder Kategorie sind relevante Gütesiegel aufgeführt, mit deren Hilfe die öko-soziale Beschaffung nachgewiesen werden kann.
Bei der Ausarbeitung des Leitfadens wurde sich an den Handlungsleitlinien zur nachhaltigen Beschaffung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. orientiert. Zudem erfolgte ein Austausch mit den jeweils für die Beschaffungsleitlinien zuständigen Ansprechpartner:innen der Stadt Amberg und der Gemeinde Markt Eckental. Dabei wurde bestätigt, dass sich beide Kommunen bei der Erstellung ihrer Leitfäden ebenfalls wesentlich an der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ausgerichtet haben.

Rechtliche Würdigung

Seit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht im April 2016 sind Nachhaltigkeitsaspekte im Vergaberecht verankert (§ 31, 34 VgV, § 97, 127 GWB). Dies ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber, Produkte und Dienstleistungen auszuwählen, die neben der Wirtschaftlichkeit auch Nachhaltigkeitsaspekte erfüllen. 

Diskussionsverlauf

Herr Armin Jechnerer schlägt vor, den Punkt „Energie“ noch mit aufzunehmen. 
Frau Gaby Rauch hält eine Evaluierung nach einem Jahr für angemessen.

Beschluss

Der Stadtrat verabschiedet den Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung. Die fairen, ökologischen und regionalen Ziele und Standards gemäß dem Leitfaden sollen bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen als Wertungskriterien berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Leitfaden öko- und sozialgerechte Beschaffung Stadt Herrieden (.pdf)

Datenstand vom 26.09.2022 09:02 Uhr