In der heutigen Sitzung soll der Ausschuss über einen weiteren Baustein der Klimaschutzoffensive Herrieden beraten. Folgenden Entwurf zur Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen legt die Verwaltung zur Beratung vor:
Richtlinie der Stadt Herrieden zur Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung und Nutzung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen
Einleitung
Die Stadt Herrieden hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil von Ökostrom in Herrieden zu erhöhen. Eine dabei unterstützende Maßnahme ist die Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen (Stecker-PV-Anlagen).
Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Herrieden. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Stadt Herrieden vergibt Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in
der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Förderanträge. Pro Jahr werden maximal 100 Anlagen gefördert.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden nach dem 01.10.2022 erworbene Stecker-PV-Anlagen. Hierunter fallen Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und Wechselrichter, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen und Mieter*innen für Wohngebäude oder Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes von Herrieden. Bei Mieter*innen ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorzulegen. Förderfähig ist maximal eine Anlage pro Haushalt. Pro Haushalt kann max. einmalig ein Förderantrag gestellt werden.
Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind alle Stecker-PV-Anlagen bis 600 Watt Leistung.
Die erworbene und installierte Anlage muss die gültigen jeweils technischen Regeln erfüllen. Der Betreiber bzw. die Betreiberin der Anlage stellt selbstständig sicher, dass die Normen eingehalten werden. Gefördert werden ausschließlich Anlagen bzw. Geräte, die ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und des Netzbetreibers angemeldet, installiert und betrieben werden.
Art und Höhe des Zuschusses
Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses nach dem Erwerb und der Montage der Anlage. Die Höhe der Förderung beträgt 100 €.
Pflichten der Zuschussempfänger
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Herrieden dürfen nach vorheriger Ankündigung eine Vor-Ort-Prüfung durchführen. Die geförderte Stecker-PV-Anlage muss ordnungsgemäß unterhalten und mindestens für die Dauer von 5 Jahren betrieben werden. Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Richtlinie kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich. Er/sie hat Vorschriften des Denkmalschutzes und der Sanierungsrichtlinie zu beachten.
Antragsverfahren, Bewilligung, Auszahlung
Für den Erhalt des Zuschusses sind
- der ausgefüllte Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Stecker-PV-Anlage,
- die Rechnung(en) sowie Zahlungsbelege (z.B. Kontoauszüge oder Quittungen),
- die Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers oder der Gebäudeeigentümerin, falls der/die Antragsteller/in nicht Eigentümer/in ist,
- die Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers,
- ein Foto von der montierten Anlage
vorzulegen.
Das Antragsformular und das Formblatt zum Eigentümereinverständnis können auf
der Website der Stadt Herrieden www.Herrieden.de heruntergeladen werden.
Haftungsausschluss
Die Stadt Herrieden haftet nicht für Schäden, die durch die geförderten Stecker-Photovoltaik-Anlagen entstehen.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.10.2022 in Kraft.