Absicherung der KiTa auf dem Nägelein-Areal


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Stadtratssitzung, 12.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 11

Sachverhalt

Um die Interessen der Stadt Herrieden abzusichern, empfiehlt es sich aufgrund der schwebenden Grundstücksverhandlungen, das Bauvorhaben „Kindergarten“ auf dem Nägelein-Areal nicht nur über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Eine entsprechende Festsetzung soll daher im Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Das Büro Vogelsang bereitet die planerischen und textlichen Änderungen vor und übersendet diese zur Sitzung.

Der Herrieder Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ beschlossen. Im Zuge der Vorbereitung der angestrebten öffentlichen Auslegung wurde deutlich, dass die Realisierung der erforderlichen und von Seiten der Stadt gewollte Kindertageseinrichtung nicht hinreichend gesichert ist. Bisher war hier eine Sicherung über eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt und dem Bauwilligen vorgesehen. Das Zustandekommen dieser vertraglichen Vereinbarung ist aktuell aber nicht gesichert, so dass nun eine Sicherung über den Bebauungsplan vorgesehen werden soll.

Im Vergleich zum Entwurfsstand vom 29.03.2022 wurde nun eine Anpassung in den textlichen Festsetzungen sowie in der Begründung vorgesehen. Die vorgesehene Anpassung ist in den angefügten Dokumenten ersichtlich (Darstellung im Änderungsmodus). 

Beschluss

  1. Der Stadtrat billigt den vorliegenden ergänzten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 12.10.2022
  2. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. 
  4. Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 09:12 Uhr