Grundsätzliche Befreiung von Festsetzungen in Bebauungsplänen zum Thema Kleintierhaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 18.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In manchen Bebauungsplänen der Stadt Herrieden ist die Haltung von Kleintieren ausgeschlossen. In manchen Baugebieten ist zur Haltung von Tieren folgendes im Notarvertrag festgehalten: Der Käufer verpflichtet sich, Tiere, von denen eine Gefährdung oder eine Belästigung ausgehen könnte, nicht zu halten. Die Haustierhaltung (Hunde, Katzen) ist nach Zahl und Art nur in dem Umfang gestatten, den Nachbarn und Mitbewohner nach den jeweiligen Richtlinien der höchstrichterlichen Rechtsprechung dulden müssen.
Bürgermeisterin Jechnerer schlägt vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der jeweils gültigen Rechtsprechung Anträge auf Kleintierhaltung grundsätzlich zu genehmigen, sofern die Kleintierhaltung nachbarschaftsverträglich erfolgt.
Rechtliche Würdigung
In einem Allgemeinen Wohngebiet überschreitet die Haltung von mehr als 20 Hühner bzw. Geflügel und mehr als einem Hahn den Rahmen der wohntypischen Freizeitbeschäftigung, so die Entscheidung des VGH Bayern vom 28.04.2016 – 9 CS 15.2118.
Beschluss
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass grundsätzlich Befreiungen hinsichtlich der Kleintierhaltung wie im Sachverhalt dargestellt, erteilt werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.11.2022 09:56 Uhr