Mögliche Ergänzung zu den Kriterien für die Vergabe von Bauplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 20.09.2022 beraten:

„Die Verwaltung erreichten Anfragen zu den Kriterien für die Vergabe von Bauplätzen. Zwei Aspekte sollten im Bau- und Verkehrsausschuss noch einmal näher beleuchtet werden:
  1. Mehr als ein Wohneigentum, Umgang mit Immobilien, die im Zuge einer vorgezogenen Erbschaft / Schenkung von den Eltern auf die Kinder übertragen werden.
  2. Rückkehrer nach Ausbildung / Studium.“


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss beschließt folgende Änderung des Punktekataloges:
bisher: 
Ehemaliger Hauptwohnsitz in Herrieden 
Wie viele Jahre bis zum Stichtag hatten Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren ehemaligen Hauptwohnsitz in Herrieden? Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in Herrieden
0
Seit 1 Jahr
30
Seit 2 Jahren
60
Seit 3 Jahren
90
Seit 4 Jahren
120
Seit 5 oder mehr Jahren
150

neu:
Ehemaliger Hauptwohnsitz in Herrieden 
Wie viele Jahre bis zum Stichtag hatten Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren ehemaligen Hauptwohnsitz in Herrieden? Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
Nicht in Herrieden
0
1 Jahr
30
2 Jahren
60
3 Jahren
90
4 Jahren
120
5 oder mehr Jahre
150

Die Beratung zum Thema „Wohneigentum“ wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

In der heutigen Sitzung soll über Wohneigentum beraten werden.

Diskussionsverlauf

  • Die Formulierung „Wohngebäude in Herrieden“ soll entfallen und nur noch „Wohngebäude“ heißen.
-        Eine Staffelung von Wohngebäuden soll erfolgen. Die Bepunktung soll dann mit Multiplikationsfaktoren ermittelt werden und nicht wie ursprünglich vorgesehen mit Minusbepunktung.
Beispiele der Staffelung:
Kein Wohngebäude x 1,5, ein Wohngebäude x 1,0, zwei Wohngebäude x 0,5.
Beispiele für die Bepunktung mit der Ermittlung mit Punkten und der Ermittlung mit den Faktoren sollen bis zur nächsten Beratung im Ausschuss aufgezeigt werden. 
  • Eine Vertragsstrafe für den Fall von Falschangaben soll ebenfalls mit aufgenommen werden. Denkbar ist ein Festbetrag von beispielweise 25.000 € oder eine Festlegung prozentual zum Gebäudewert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Kriterien entsprechend der heutigen Beratung und Vorschläge überarbeitet werden sollen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 11:27 Uhr