Einbeziehungssatzung "Heuberg Nord" - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
39. Stadtratssitzung, 09.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung vom 06.04.2022 die Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ für die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in das Dorfgebiet nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
Mit dieser Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung 4 weitere zu errichten.
Der Geltungsbereich der Satzung hat eine Größe von ca. 5.000 m² und umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 96 und eine Teilfläche der Flurnummer 105 (Ortsstraße) der Gemarkung Heuberg. Diese werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für die Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem Plan vom 09.11.2022
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ lag in der Zeit vom 16.05.2022 bis 17.06.2022 öffentlich im Rathaus der Stadt Herrieden aus:
- Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen von Seiten der Bürger ein.
- Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wurden 26 Behörden/TÖB mit Brief vom 09.05.2022 angeschrieben und gebeten sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben.
Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.
Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan und die Begründung einschließlich textlicher Festsetzungen und Grünordnung (jeweils in der Fassung vom 09.11.2022).
Diskussionsverlauf
Stadtratsmitglied Norbert Brumberger schlägt vor, für das neue Baugebiet ein Nahwärmenetz einzurichten. Das Nahwärmenetz könnte aus der Biogasanlage Leibelbach gespeist werden.
Beschluss
- Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage) zu.
- Der Planentwurf der Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ mit Begründung (jeweils in der Fassung vom 09.11.2022) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. die Einbeziehungssatzung mit Begründung.
weiteres Verfahren:
- Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung (.pdf)
Begründung mit Grünordnung (.pdf)
Einbeziehungssatzung (.pdf)
Datenstand vom 20.12.2022 14:22 Uhr