Neubau eines Gewerbebaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
39. Stadtratssitzung, 09.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der BV-Ausschusssitzung am 08.11.2022 beraten:
„Bauantrag – Neubau eines Gewerbebaus von Diana Pickelmann-Heller und Marco Heller auf Flst. 1219/4, Gemarkung Herrieden, im Baugebiet Nr. 3 „Gewerbegebiet“ - Herrieden, Industriestraße 16.
“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme und die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Das vorgesehene Bauvorhaben liegt im überplanten Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet“ – Herrieden und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen kann erteilt werden, da entsprechende Bezugsfälle in unmittelbarer Nähe vorhanden sind.
Das Bauvorhaben benötigt nach GaStellV (Garagen- und Stellplatzverordnung) 18 Stellplätze.
Vorgesehen sind 23 Stellplätze.
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und erteilt die gemeindliche Einvernahme und die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2022 14:22 Uhr