Robert Goth: Lärmschutzwall im BG "Am Mühlfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob man für die Errichtung des Lärmschutzwalles im BG „Am Mühlfeld“ eine Genehmigung einholen muss. Antwort: Die Errichtung des Lärmschutzwalles ist Bestandteil des rechtkräftigen Bebauungsplans. Daher muss keine Genehmigung beantragt werden.

Datenstand vom 18.01.2023 08:26 Uhr