Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 Gewerbegebiet "Neunstetten Fa. GIMA"


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Stadtratssitzung, 01.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 44. Stadtratssitzung 01.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet „Neunstetten Fa. GIMA“ beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der konkrete Bedarf an gewerblichen Bauflächen im Anschluss an den bestehenden Betrieb. Die Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandel KG hat mit einem Bauantrag den Neubau einer Produktions- und Logistikhalle mit Sozialräumen und Erweiterung einer Lagerhalle beantragt. Die beantragten Baumaßnahmen liegen im Außenbereich. Die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungen des Bauantrages zu schaffen. 
Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand vom Ortsteil Neunstetten, nördlich der Staatsstraße 1066 Richtung Ansbach. Der Gesamtbereich hat eine Größe von ca. 4,95 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft lediglich die unbebauten Flächen im Außenbereich, hat eine Größe ca. 1,98 ha und umfasst die Flurstücke 620 (teilw.), 621/1 (teilw.) und 629 (teilw.) der Gemarkung Neunstetten.
Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 02.01.2023 bis 03.02.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 15.12.2022 bekannt gemacht.
Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen aus der Bürgerschaft keine Stellungnahmen ein.
Gemäß der Beteiligung § 4 Abs. 2 BauGB wurden 26 Behörden/TÖB mit Brief vom 12.12.2022 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 6 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 01.03.2023 entnommen werden.

Nach erfolgter Abwägung kann der Vorhabenbezogene Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.03.2023 mit spezieller artschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Untersuchung.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen lt. Abwägungstabelle (Stand: 01.03.2023) zu. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange und von der Öffentlichkeit liegen keine Einwendungen vor.

  1. Der Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Neunstetten Fa. GIMA“ mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.03.2023 sowie spezieller artschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Untersuchung, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen Anlagen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

  1. Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „Neunstetten Fa. GIMA“ in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
02 Begründung (.pdf)
03 Schalltechnische Untersuchung (.pdf)
04 Umweltbericht (002) (.pdf)
05 saP (002) (.pdf)
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung (.pdf)

Datenstand vom 23.03.2023 07:55 Uhr