Haushalt 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Stadtratssitzung, 22.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 45. Stadtratssitzung 22.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Seit Oktober 2022 traf sich der Finanz- und Personalausschuss Beratungen zum Haushalt 2023 im Finanz- und Personalausschuss monatlich, um den Haushaltsplan für das Jahr 2023 zu erarbeiten. Alle Fraktionen des Stadtrates sind auch im Finanz- und Personalausschuss vertreten. Für die einzelnen Haushaltsstellen unterbreitet die Verwaltung unter der Leitung des Kämmerers Vorschläge. Grundlage hierfür sind Beschlüsse des Stadtrates und Erfahrungswerte der Verwaltung aus den Vorjahren. Wenn beispielsweise der Bau- und Verkehrsausschuss 2022 beschlossen hat, dass ein neuer Spielplatz gebaut werden soll, dann muss die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 entsprechende Mittel im Haushaltsjahr dafür einplanen. Bei den Beratungen zum Haushalt werden in den Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses die einzelnen Haushaltsstellen des Haushaltsplanes zusammen mit den Vertretern aller Fraktionen Punkt für Punkt beraten. Dabei diskutieren die Mitglieder des Ausschusses, ob die Haushaltsmittel, die von der Verwaltung angemeldet wurden, bewilligt werden oder angehoben oder gekürzt werden sollen. Auch im Januar und Februar werden die Beratungen fortgesetzt. Im März findet normalerweise die letzte Sitzung des Finanz- und Personalausschuss zum Haushalt statt. In dieser Sitzung stimmt der Ausschuss über den gemeinsam erarbeiteten Haushaltplan ab und spricht eine Empfehlung an den Stadtrat aus. Hierbei handelt es sich um ein seit vielen Jahren bewährtes Prozedere.
Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses: Andreas Baumgärtner, Johann Heller, Norbert Brumberger, Max Heller, Manfred Niederauer, Fritz Oberfichtner, Matthias Rank, Wolfgang Strauß, Vorsitz: Dorina Jechnerer, Erste Bürgermeisterin.

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2023 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 10.10., 14.11., 12.12.2022, 23.01., 13.02. und 13.03.2023 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Bestandteile des Haushalts in das Ratsinformationssystem eingestellt (TOP 5 FPA Sitzung 13.03.2023). Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2023 einstimmig die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2023 mit all seinen Anlagen zu beschließen.

Der Kämmerer erläutert die Eckdaten des Haushalts. Die Erläuterungen sind im RIS hinterlegt. Die Fraktionen würdigen den Haushalt 2023, die Erste Bürgermeisterin hält ihre Haushaltsrede. Diese ist mit der Niederschrift im RIS hinterlegt.

Haushaltssatzung 

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2023


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                          26.753.660 € 

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                            7.837.450
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf     
151.650 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)               365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                               365 %

  1. Gewerbesteuer                                                         305 %





§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.500.000 €

festgesetzt.


§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2022 - 2026 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2023.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


Herrieden, den 22.03.2023  
Stadt Herrieden



Dorina Jechnerer 
Erste Bürgermeisterin

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Ansbach erforderlich. 

Finanzielle Auswirkungen

Das Gesamthaushaltsvolumen beträgt 34.591.110 €.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit all ihren Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
FPA_13.03.2023_Aufstellung_kreditähnlicher_Rechtsgeschäfte (.pdf)
FPA_13.03.2023_Darlehensübersicht (.pdf)
FPA_13.03.2023_DauerndeLeistungsfähigkeit (.pdf)
FPA_13.03.2023_FiPla_Arten (.pdf)
FPA_13.03.2023_FiPla_Aufgaben (.pdf)
FPA_13.03.2023_Gesamtplan (.pdf)
FPA_13.03.2023_GrpÜbersicht (.pdf)
FPA_13.03.2023_HH_Querschnitt_0-8 (.pdf)
FPA_13.03.2023_HH_Querschnitt_9 (.pdf)
FPA_13.03.2023_HH_Satzung (.pdf)
FPA_13.03.2023_Stellenplan (.pdf)
FPA_13.03.2023_VermHH (.pdf)
FPA_13.03.2023_VerwHH (.pdf)
FPA_13.03.2023_Vorbericht (.pdf)
Haushalt 2023 (.pdf)
Haushaltsrede 2023_Kämmerer (.pdf)

Datenstand vom 27.04.2023 10:03 Uhr