Inanspruchnahme von Coronahilfen im Bäderbereich
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Stadtratssitzung, 19.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Klarstellung teilt die Verwaltung nochmals mit,
- dass für das Hallenbad des Schulverbandes im Rahmen der Corona-Pandemie außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes im Jahr 2020/2021 (November-Hilfe und Dezember-Hilfe) beantragt und auch gewährt wurden (…„nach Auskunft des BMF gilt dies für alle Kommunalen Unternehmen, die am Markt tätig sind, unabhängig von ihrer Organisationsform. Damit sind auch Eigen- und Regiebetriebe antragsberechtigt; es gibt keinen formellen Ausschluss…“,*
- dass im Bereich des Parkbades, „sich die Antragsberechtigung für kommunale Unternehmen nur auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (Novemberhilfe – Dezemberhilfe) zum Ausgleich temporärer Schließungen bezieht. Dagegen haben die sogenannten Überbrückungshilfen nur den Ausgleich von Umsatzeinbußen bei Unternehmen der Privatwirtschaft im Fokus, kommunale Unternehmen sind für die Überbrückungshilfen nicht antragsberechtigt.“**
Quellen:
*Schreiben des Deutschen Städtetages vom 08.12.2020
**Rundschreiben Nr. 338/2020 des Bayerischen Städtetages vom 10.12.2020
Datenstand vom 15.06.2023 10:11 Uhr