Inanspruchnahme von Coronahilfen im Bäderbereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Stadtratssitzung, 19.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 3.3

Sachverhalt

Zur Klarstellung teilt die Verwaltung nochmals mit, 

  1. dass für das Hallenbad des Schulverbandes im Rahmen der Corona-Pandemie außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes im Jahr 2020/2021 (November-Hilfe und Dezember-Hilfe) beantragt und auch gewährt wurden (…„nach Auskunft des BMF gilt dies für alle Kommunalen Unternehmen, die am Markt tätig sind, unabhängig von ihrer Organisationsform. Damit sind auch Eigen- und Regiebetriebe antragsberechtigt; es gibt keinen formellen Ausschluss…“,*  
  2. dass im Bereich des Parkbades, „sich die Antragsberechtigung für kommunale Unternehmen nur auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (Novemberhilfe – Dezemberhilfe) zum Ausgleich temporärer Schließungen bezieht. Dagegen haben die sogenannten Überbrückungshilfen nur den Ausgleich von Umsatzeinbußen bei Unternehmen der Privatwirtschaft im Fokus, kommunale Unternehmen sind für die Überbrückungshilfen nicht antragsberechtigt.“**

Quellen:
        *Schreiben des Deutschen Städtetages vom 08.12.2020
**Rundschreiben Nr. 338/2020 des Bayerischen Städtetages vom 10.12.2020    

Datenstand vom 15.06.2023 10:11 Uhr