Radwegeverbindung Rauenzell - Burgoberbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Stadtratssitzung, 19.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 28.03.2023 beraten:

„In der Sitzung vom 29.11.2022 wurde über die Radwegeverbindung zwischen Rauenzell - Burgoberbach beraten. 
In der Zwischenzeit liegen konkrete Aussagen zu den Fördermöglichkeiten vor: Aktuell ist eine Förderung nach dem Sonderbaulastprogramm grundsätzlich nur für unselbständige straßenbegleitende Radwege möglich. Der Ausbau abgerückter Waldwege ist nicht förderfähig. Außerdem hat der Vertreter der Staatsforsten erneut erklärt, dass der Asphaltierung, bzw. Ertüchtigung oder dem Neubau von Radwegen im Staatswald seitens des Staatsforstes nicht zugestimmt wird. 
Die Grundstücksverhandlungen der Gemeinde Burgoberbach entlang der Staatsstraße sind in der Zwischenzeit weit gediehen. Die Gemeinde Burgoberbach favorisiert die Wegführung entlang der Staatsstraße.
Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller wird in der heutigen Sitzung noch einmal in einer Zusammenschau die Vor- und Nachteile der bislang diskutierten Wegeführungen aufzeigen. Außerdem wird eine modifizierte Wegführung vorgestellt.
Eine Empfehlung an den Stadtrat über die Radwegeführung soll in der heutigen Sitzung erfolgen.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss spricht sich für den Bau der Radwegeverbindung Rauenzell – Burgoberbach in der Variante 4 aus und empfiehlt dem Stadtrat, diese Variante zu beschließen.“


Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller hat für die heutige Sitzung noch folgende Vergleichsrechnung aufgestellt:

  • Die Länge der Radwegvarianten eins und vier sind praktisch gleich,
  • Querungshilfen auf der Staatstraße werden bei beiden Varianten vom Staatlichen Bauamt gewünscht. Somit müssen im Falle von Variante 1 die Kosten für eine weitere Querungshilfe mit berücksichtigt werden.
  • Der Ausbau des „Trampelpfades“ nach Rauenzell mit einer Länge von ca. 80 m. schlägt mit ca. 10.000 € Mehrkosten zu Buche und wird vom staatlichen Bauamt aus Sicherheitsgründen angeregt.
  • Bei Variante 1 soll in der Steilstrecke mit einer Länge von ca. 400 m der Radweg von 2,5 m Regelbreite auf 3,0 m verbreitert werden, um schiebenden Radfahrern mehr Bewegungsfreiheit zu geben. Mehrkosten ca. 15.000 €. 
  • Bei Variante 1 fallen erhebliche Erdarbeiten mit Stützmauern im Bereich der Steilstrecke an, Mehrkosten ca. 70.000 €.
  • Bei Variante 4 schlägt der Wellstahldurchlass mit ca. 180.000€ zu Buche.

Somit ergeben sich für die Variante 4 im Gegensatz zu Variante 1 zunächst Mehrkosten von ca. 85.000 €, die mit ca. 80 % förderfähig sind. Wenn jedoch die Querungshilfe am Ortseingang von Rauenzell bei Variante 1 verwirklicht wird, fällt die Differenz zwischen Variante 1 und Variante 4 noch kleiner aus.
Außerdem ist mit zusätzlichen Fördermitteln für die Überquerungshilfe am Weidenweg zu rechnen, wenn diese im Zuge des Radwegebaus (Variante 4) gebaut wird. Entsprechende Abstimmungsgespräche mit dem staatlichen Bauamt haben bereits stattgefunden. Diese zusätzlichen Fördermittel verbessern die Wirtschaftlichkeit der Variante 4 zusätzlich.
Gleichzeitig fällt die Verkehrssicherheit bei Variante 4 gegenüber Variante 1 deutlich höher aus.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und beschließt, dass für die Variante 4 die Planung beauftragt und entsprechende Grundstücksverhandlungen geführt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 10:11 Uhr