Bekanntgabe zu den Vorberatungen für den 3. Entwurf des FNP - Ostumfahrung


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Stadtratssitzung, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 3.3

Sachverhalt

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 14.06.2023, in der die möglichen Trassen für den FNP-Entwurf beraten wurden, tauschten sich Erste Bürgermeisterin Jechnerer und Ltd. Baudirektor Schmidt (Staatliches Bauamt) über das weitere Vorgehen in Bezug auf eine Ostumfahrung von Herrieden aus. Nachdem die Befürworter dieser Ostumfahrung in der Beratung betonten, dass es sich dabei nicht um eine gemeindeeigene Straße handeln soll, sondern um eine Staatsstraße, ist die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes für das weitere Vorgehen von zentraler Bedeutung. 

Ltd. Baudirektor Schmidt empfahl im Austausch mit der Bürgermeisterin folgendes Vorgehen: 

„Im Ausbauplan für Staatsstraßen führt der Freistaat Bayern alle größeren Straßenbauprojekte wie den Bau von Ortsumgehungen, welcher er in einem bestimmten Zeitraum verwirklichen möchte. Der bislang letzte gültige Ausbauplan stammt aus dem Jahr 2011. Nachdem bereits viele Projekte diese Plans realisiert wurden und sich wiederum die Rahmenbedingungen für die noch nicht gebauten bzw. geplanten Projekte (Stichworte Kostensteigerungen, Umweltbeeinträchtigungen, Klimaauswirkungen,.) geändert haben, hat sich der Freistaat Bayern dazu entschlossen, den Ausbauplan fortzuschreiben. Im Zuge dieser Fortschreibung können neue Projekte in den Plan aufgenommen werden und bereits enthaltene Projekte z. B. aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit herausfallen. Die Weiterführung des Ausbauplans wurde im Herbst des vergangenen Jahres begonnen. Die Bewertung der ersten Projekte hat begonnen. Neue Projekte können jederzeit vorgelegt werden.
(…) Unserer ersten Einschätzung nach wird eine Aufnahme der Ostvariante in den Ausbauplan schwierig werden. Auf der Basis des Stadtratsbeschlusses (Anmerkung: Vorberatung über Aufnahme der Ostumfahrung in den 3. Entwurfs des FNP) werden wir eine Neubewertung beantragen. Bei der Bewertung der Trasse werden u.a. die Kriterien Umwelt (Natur und Landschaft, Flächeninanspruchnahme, Klimaschutz), Raum (Netzfunktion, Entwicklungspotenzial) und Verkehr (Vernetzung, Verkehrssicherheit, Mobilitätsförderung) berücksichtigt. Nachdem die von der Stadt favorisierte Osttrasse im Vergleich zur früheren Trasse nur eine Verbindung von der St 2249 zur AS Herrieden darstellt (keine Verbindung der Staatsstraße 2248 südlich des Storchentors zur Staatsstraße 2249), wird vor allem die Verkehrswirksamkeit deutlich geringer ausfallen. Ein Großteil des Durchgangsverkehrs wird in der Ortsdurchfahrt verlaufen und keine Entlastung der Anwohner bringen. Im Übrigen liegt auch das prognostizierte Verkehrsaufkommen auf der Ostvariante deutlich unter dem bayernweiten Durchschnitt einer Staatsstraße. 
Ein weiteres Bewertungskriterium zur Aufnahme in den Ausbauplan zu den bereits oben genannten ist die Projektakzeptanz. Dieser wird in der Gesamtbewertung eine höhere Priorität zugeordnet als den anderen Kriterien. Daher ist es ein Signal für das Projekt, dass sich die Stadt Herrieden mit einem Stadtratsbeschluss für das Projekt ausspricht. Eine zusätzliche Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt der Projektbewertung nicht notwendig.“

Entsprechend den Ausführungen des Behördenleiters wird vom staatlichen Bauamt die Neubewertung der Ostumfahrung als Voraussetzung für eine zukünftige Aufnahme in den Ausbauplan für Staatsstraßen beantragt, da bei der Bewertung eines Projektes die Zustimmung einer Kommune mittels Beschluss gleich gewertet wird wie das Vorhandensein einer Trasse im FNP. 

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Christian Enz stellte die Frage, ob angesichts der vorliegenden Stellungnahme des staatlichen Bauamtes über die Aufnahme der Ostumfahrung erneut abgestimmt werden kann, denn in diesem Falle möchte er den Antrag stellen, dass die Ostumfahrung nicht in den 3. Entwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen wird.
Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung durch Bürgermeisterin Jechnerer und rechtlichen Prüfung des Antrags wurde das weitere Verfahren durch die Bürgermeisterin erläutert. Im Zuge der Abwägungen nach Beteiligung der TöB und der Öffentlichkeit wird das Gremium über den Verbleib der Ostumfahrung im FNP beraten und beschließen.

Datenstand vom 21.09.2023 09:24 Uhr