Entlastung im Rahmen der Rechnungslegung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Stadtratssitzung, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 11

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Christian Enz, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2021 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat. 

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist die Erste Bürgermeisterin wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. 

Beschluss

Der Stadtrat erteilt auf Grund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Rechnungslegung 2021 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeisterin Jechnerer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 21.09.2023 09:24 Uhr