Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Stadtratssitzung, 20.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2022 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2022 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Jahresrechnung (31.12.):
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2021
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2022
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a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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30.209.941,60 €
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31.380.324,24 €
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b) Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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8.977.162,22 €
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10.121.442,39 €
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c) Gesamthaushalt:
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39.187.103,82 €
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41.501.766,63 €
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Jahresüberschuss/fehlbetrag:
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876.688,74 €
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2.029.865,53 €
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Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
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6.880.709,65 €
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7.422.465,20 €
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Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt:
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876.688,74 €
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2.029.865,53 €
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Die Sonderrücklagen betragen:
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2.974.716,02 €
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3.474.823,69 €
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Der Schuldenstand betrug:
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5.139.347,28 €
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4.665.046,78 €
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Zur Finanzierung des Haushalts 2022 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 884.355 € geplant. Aufgrund der positiven Entwicklung des Haushaltsjahres musste dieses nicht in Anspruch genommen werden.
Verschuldung pro Kopf im Kernhaushalt geplant für 12/2021: 788,40 €, tatsächlich: 621,11 €.
Verschuldung pro Kopf im Kernhaushalt geplant für 12/2022: 682,72 €, tatsächlich: 570,02 €.
Datenstand vom 14.12.2023 07:48 Uhr