Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan mit integrieten Grünordnungsplan Nr. 23 "Naherholungsbereich Herrieden Steinweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Stadtratssitzung, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 23 „Naherholungsbereich Herrieden Steinweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hat einen Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 2,4 ha und umfasst die Grundstücke mit den Flst. Nrn. Teilfl. 974, 1423, 1963, 1964, 1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1970, 1971, 1972, 1972/1, Gemarkung Herrieden. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Herrieden und in der derzeitigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind diese Flächen als Landschaftsbestandsteil: Wertvolle, historische Freifläche innerhalb der Stadt, Arten- und Gesellschaftsschutz aufgenommen und in der Fortschreibung: Grünfläche mit Zweckbestimmung und Flächen mit siedlungsstruktureller Bedeutung bzw. mit besonderer Bedeutung für die Naherholung festgelegt. 
Ziel dieser Bebauungsplanaufstellung ist den vorhandenen durchgehenden Grünzug für die Naherholung und Frischluftzufuhr zu sichern und für die Naherholung aufzuwerten. 
Das städtebauliche Ziel, die Sicherung des innerstädtischen Grünzuges, hat die Stadt im ISEK, im FNP und im Radverkehrskonzept bereits zum Ausdruck gebracht. 
Der Plan mit dem Geltungsbereich ist im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass bei der Ausgestaltung des B-Plans, Grünflächen, Verkehrsflächen und ggf. auch bebaubare Flächen auf Teilflächen von Grundstücken festzusetzen sind.

Beschluss

  1. Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die      Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach 13a BauGB. 
b)      Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit den Flst. Nrn. Teilfl. 974, 1423, 1963, 1964, 1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1970, 1971, 1972, 1972/1, Gemarkung Herrieden. 
c)        Das Plangebiet befindet sich östlich und südöstlich der Martinskirche am Steinweg.  
d)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Dokumente
Lageplan Geltungsbereich_neu (.pdf)

Datenstand vom 14.12.2023 07:48 Uhr