Kriterien für den Architektenwettbewerb für den Neubau der KiTa der Lebenshilfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 32. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 17.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland. Die VgV enthält konkrete Erläuterungen über Vergabeverfahren sowie für die Ausrichtung von Wettbewerben. Grundlage für den Erlass der Vergabeverordnung sind § 113 und § 114 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Aufgrund dieser Verordnung* muss die Lebenshilfe für den Bau der KiTA einen „Architektenwettbewerb“ (2-stufiges Auswahlverfahren) veranstalten.
Im Sinne eines einvernehmlichen Miteinanders berücksichtigt die Lebenshilfe gerne Kriterien bei der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs, die aus Sicht der Stadt hilfreich sind, damit sich der Neubau städtebaulich und nachbarschaftsverträglich gut einfügt. Die Vorgaben aus dem B-Plan können dadurch präzisiert werden.

Der Bau- und Verkehrsausschuss soll heute darüber beraten, welche Kriterien aus Sicht der Stadt Herrieden bei der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs berücksichtigt werden sollen.


Ergänzende Anmerkung: 
*Für die Errichtung des KidZs, mit Kita, HTP und SVE erfolgen Förderung über BayKiBi in Verbindung mit FAG und im Rahmen des Bay. Schulfinanzierungsgesetzes.
Aufgrund dieser Fördermittel und der Höhe des zu erwartenden Architektenhonorars ist ein VgV-Verfahren für die Architektenleistung erforderlich.   
Das Wohnheim wird von der Lebenshilfe privat-wirtschaftlich betrieben. Die Lebenshilfe trägt das wirtschaftliche Risiko für die Errichtung und den Betrieb. Für die Errichtung des Wohnheimes erhält die Lebenshilfe freiwillige Zuwendungen vom Staat, der Regierung und vom Bezirk. Aufgrund dieser Zuwendungen sind Sie zwar bei der Auftragsvergabe von Bauleistungen an eine Öffentliche Ausschreibung gebunden, jedoch nicht an ein VgV-Verfahren für die Architektenleistung. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass folgende Kriterien bei der Ausschreibung der Architektenleistungen im VgV-Verfahren berücksichtigt werden sollen:

  • energieeffizientes Konzept mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Lebenszyklus des Gebäudes ausgerichtet (40 Jahre)
  • Verwendung nachwachsender oder mineralischer Baumaterialien
  • möglichst große Freifläche und naturnahe Gestaltung 
  • Berücksichtigung der Anforderungen des "Inklusions"-Konzeptes 
  • flexibel nutzbare Spielflure 
  • Mehrzweckraum mit separatem Zugang (z.B. für Veranstaltungen)
  • Modular erweiterbar
  • Städtebaulich gut integriert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2023 15:26 Uhr