Verkehrsschau am 13.12.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 33. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 14.02.2023 ö 7

Sachverhalt

Am 13.12.2022 fand eine Verkehrsschau in Herrieden statt. Anwesend waren Heinz Lechler – PI Feuchtwangen (Polizeihauptkommissar), Thomas Schneeberger (Leiter Bauhof), Bettina Haubner (Stellv. Leitung Ordnungsamt) und Matthias Albrecht (Leiter Ordnungsamt). Folgendes wurde besprochen: 


Herrieden: 

Verkehrsspiegel: Spielplatz – Adolph-Kolping-Straße
Begründung:        Schlechte/Späte Einsicht des Gehsteiges, wenn man aus der Stichstraße rausfährt. Spielplatz ggüber. Kinder bis 10 Jahren und begleitende Eltern auf dem Gehsteig. 
Ergebnis        Es kann ein Spiegel (Antibeschlag) aufgestellt werden. 




Straße „Am Schrotfeld“ 

Verkehrsspiegel: Ausfahrt – Am Schrotfeld
Begründung        Bessere Wahrnehmung der Fahrradfahrer 
Ergebnis        Die Sicht auf die Fahrradfahrer ist nur minimal eingeschränkt. Die störende Hecke wird zurückgeschnitten. 
Es muss kein Spiegel aufgestellt werden Gärtnerei schneidet Hecke zurück.

Anmerkung:         Die Markierungsmaßnahmen 2023 für die Durchgängigkeit der Fahrradwege werden in der nächsten BV-Ausschusssitzung vorgestellt.


Straße „Bayernring“

Bayernring 67/69 – Parkverbot ggüber Garagen?
Begründung        Arztbesucher parken ggüber der Garagen und behindern teilweise die Zufahrt zu diesen  
Ergebnis        Es wurde mit den anwesenden Anwohnern vereinbart, dass an den Parkplätzen direkt an der Zufahrt ein Schild „Parkplatz Arztbesucher“ angebracht wird. Sollte damit noch keine Besserung der Parksituation eintreten, kann im zweiten Schritt über eine Schraffierung der rot markierten Fläche nachgedacht werden. 
Schild „Parkplatz Arztbesucher“ aufstellen. 


Straße oberhalb „Pfarrer-Speinle-Straße“ – Abenteuerspielplatz 

Tempo 30 auf der Straße am Abenteuerspielplatz
Begründung        Abenteuerspielplatz – Kinder laufen auf den Weg  
Ergebnis        Tempo 30 ist aus Sicht der Polizei nicht erforderlich und notwendig. Im Bereich der Hecke (rotes Kreuz) wird der Zugang zum Spielplatz mit einer Absperrung versehen. Damit laufen keine Kinder mehr direkt vom Spielplatz über den Parkplatz auf die Straße. 



Hohenberg: 

Verlängerung von Tempo 30 von der Bärenlochhütte bis nach Hohenberg 
Begründung: Die Kinder der Wald Kita haben zwei Standorte. Einen an der Bärenlochhütte und einen nördlich von Hohenberg im Wald/Lichtung. Sie laufen dahin auf der Straße. 
Ergebnis        Die Unübersichtlichkeit der Strecke ist nur am Berg gegeben. Dort ist bereits Tempo 30 ausgeschildert. Der Rest der Strecke ist sehr übersichtlich. Personen werden bereits aus großer Entfernung wahrgenommen. Der Winterdienst ist ab 04.45 Uhr im Einsatz und räumt/streut die Straße. Aus Sicht der Polizei ist hier kein Handlungsbedarf notwendig. 

In der Ortsmitte wurden Tempo 30 Schilder aufgestellt. Muss von den Seitenstraßen herkommend (in der Kurve) auf dieses Tempo 30 hingewiesen werden? 
Ergebnis: Nein, muss nicht, da bereits kurz nach der S-Kurve Tempo 30 aufgehoben wird. 


Höfstetten: 

Tempo 30 in der Ortschaft  
Begründung        Sehr enge Straßen (S-Kurve), kein Gehsteig, reger LKW Verkehr von und nach Seebronn
Ergebnis        Aufgrund der engen und unübersichtlichen Straßenführung ist es nicht möglich, schneller als Tempo 30 zu fahren. Eine angenommene höhere Geschwindigkeit ist oft dem eigenen subjektiven Eindruck geschuldet. Tempo 30 wird von der Polizei abgelehnt. 


Rauenzell: 

Parkverbot auf der rechten Seite zur Einfahrt „Am Weidenweg“   
Begründung        Enge Straßenführung
Ergebnis        Auf der linken Seite in der Einfahrt zur Straße „Am Weidenweg“ ist bereits ein Halteverbot ausgeschildert. Die Straße ist breit genug, so dass auch bei parkenden Fahrzeugen auf der rechten Seite noch die Mindes breite von 3,05 Metern eingehalten wird. Ein Parkverbot ist daher nicht zu befürworten. 



Parkverbot im rot markierten Bereich 
Begründung        Zufahrt zu den Anliegern manchmal blockiert 
Ergebnis        Anbringen eines Schildes „Ausfahrt freihalten“ z.B. an den Gabionen (durch den Eigentümer des Hauses Nr. 13). Sollte dies zu keiner Besserung der Parksituation führen, kann darüber nachgedacht werden, den rot markierten Bereich zu schraffieren (Parkverbot). 



Velden: 


Verkehrsspiegel ggüber Haus-Nr. 8
Begründung        Schlechte Sicht auf die Straße beim Ausfahren vom Grundstück 
Ergebnis        Ein Spiegel macht Sinn. Die Einsichtnahme in die Straße ist schwierig. Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 55) handelt, wird die Anfrage an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet.  




Roth: 

Zeichen 138 – Vorsicht Radfahrer
Begründung        Radweg am Bahndamm Rauenzell-Herrieden 
Ergebnis        Die Schilder sind nicht zwingend notwendig. Am Radweg ist bereits ein Piktogramm, das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und eine Linie eingezeichnet. Die Straße ist vom Radweg her gut einsehbar und übersichtlich. Von Seiten der Polizei besteht hier kein Handlungsbedarf für zusätzliche Schilder. 



Winn:

Tempo 70 von Thann kommend 
Begründung        Sicht von Winn nach links (Richtung Thann) sehr eingeschränkt. Ende des Radweges.  
Ergebnis        Es kann Tempo 70 angeordnet werden. Da die Sichtweite an dieser Stelle höchstens 60-70 Meter beträgt, ist das Aufstellen eines Tempo 70 Schildes gerechtfertigt. 




Limbach:

Verkehrsspiegel auf Höhe Haus Nr. 12
Begründung        Bessere Einsicht, wenn in die „Hauptstraße“ von Zirndorf kommend, eingefahren wird.
Ergebnis        Ein Verkehrsspiegel ist nicht notwendig. An dieser Stelle gilt „rechts vor links“. Anbringen eines „rechts vor links“ Schildes und Freischneiden des Sichtdreiecks 



Oberschönbronn:

Temporeduzierung auf der Umgehungsstraße 
Begründung        Ausfahrt aus dem Grundstück direkt auf die Umgehungsstraße
Ergebnis        Eine Temporeduzierung ist nicht erforderlich. Die Sicht aus dem Grundstück auf die Umgehungsstraße ist in beide Richtungen gegeben und nicht eingeschränkt. 




Binsenkapelle:

Temporeduzierung auf der Straße zwischen Schönau und Sickersdorf auf Höhe Lattenbuch (Abzweigung)  
Begründung        Fahrzeuge, die von Lattenbuch kommend auf die Kreisstraße AN 37 einfahren wollen, haben eine sehr schlechte Sicht auf den Verkehr, der von Sickersdorf und Schönau kommt. 
Ergebnis        Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 37) handelt, wird die Anfrage auf eine Temporeduzierung an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet. Aus Sicht der Polizei besteht hier aber kein Handlungsbedarf, da die Straße in beide Richtungen gut einsehbar ist. 



Elbersroth:

Querungshilfe auf Höhe „Am Steinbuck“ und Schützenhaus
Begründung        Verbesserter Übergang für die Fußgänger über eine vielbefahrene „Hauptstraße“. Auch ist der viel frequentierte Spielplatz nur ein paar Meter entfernt. 
Ergebnis        Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 36) handelt, wird die Anfrage auf eine Querungshilfe an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet. 




Stegbruck:

Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich 
Begründung        Um die Sicht beim Abbiegen von Brünst kommend Richtung Hilsbach fahrend zu verbessern.
Ergebnis        Es wäre möglich, einen Spiegel am vorhandenen Pfosten (rotes Dreieck) anzubringen. 

Anmerkung:         Der Polizei: Die Straßenmarkierung ist in diesem Kreuzungsbereich sehr gut durch den Bauhof gelöst worden. 




Esbach:


Tempo 30 in der Ortschaft
Begründung        Sehr enge Straßen, kein Gehsteig. 
Ergebnis        Aufgrund der engen und unübersichtlichen Straßenführung kann nur auf Sicht und mit niedriger Geschwindigkeit (teilweise nur 20 km/h) gefahren werden. Eine angenommene höhere Geschwindigkeit ist oft dem eigenen subjektiven Eindruck geschuldet. Tempo 30 wird von der Polizei abgelehnt.



Folgende Maßnahmen sieht die Verwaltung:
  • Umsetzung der Maßnahmen „Am Schrotfeld“, „Bayernring“, „Abenteuerspielplatz“, „Limbach – Vorfahrt-achten-schild“, Spiegel Adolph-Kolping-Straße und Stegbruck – Priorität eines Minikreisverkehrs durch die Verwaltung. 

  • Kein Handlungsbedarf bzw. Ablehnung der Vorschläge bei „Hohenberg“, „Höfstetten“, „Rauenzell – Am Weidenweg“, „Oberschönbronn“.

  • Weiterleitung der Vorschläge „Velden“, „Binsenkapelle“, „Elbersroth“ an das Landratsamt Ansbach zur Prüfung.  

  • Über die Veränderung der Straßenmarkierung bzw. der Priorität eines Minikreisverkehrs in Stegbruck kann der Ausschuss bei Bedarf einen Beschluss fassen.

  • Für die Temporeduzierung vor Winn sieht die Verwaltung den Bedarf eines Beschlusses durch den BV-Ausschuss.

Diskussionsverlauf

Die Maßnahme beim Abenteuerspielplatz oberhalb der Pfarrer-Speinle-Str. ist nicht erforderlich.

Für die Maßnahme in Velden, Anbringung eines Verkehrsspiegels, hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.

Für die Maßnahme in Stegbruck vor der Verbesserung der Markierung soll für eine evtl. Errichtung eines Minikreisverkehrs Herr W. Heller die Kosten dafür ermitteln. Die Ausführung des Minikreisverkehrs kann in ovaler Form oder in Pflasterbauweise sein.


Grundsätzlich sollen bei allen Ortsteilen ohne Gehsteige die Regelung Tempo 30 km/h die Norm sein.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob eine Minikreisverkehr in Stegbruck realisierbar ist; falls nicht soll die Straßenmarkierung in Stegbruck STVO-konform angebracht werden. 
Der BV-Ausschuss beschließt folgende Punkte, die in der heutigen Sitzung erarbeitet wurden:
  • Temporeduzierung vor Winn auf 70 km/h – Anbringung eines Schildes.
  • Temporeduzierung in Esbach und Höfstetten auf 30 km/h - Anbringung von Schildern.
  • Kreuzung Radverkehr bei Roth – Anbringung Vorsicht Radfahrer Schilder.
  • Limbach – Anbringung eines Vorfahrt-achten-schildes.
  • Temporeduzierung bei der Binsenkapelle auf 70 km/h – Anbringung eines Schildes.
  • Elbersroth – Anbringung einer Querungshilfe, Zebrastreifen oder eines Piktogramms.
  • Stegbruck – Errichtung eines Minikreisverkehrs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2023 07:27 Uhr