Am 13.12.2022 fand eine Verkehrsschau in Herrieden statt. Anwesend waren Heinz Lechler – PI Feuchtwangen (Polizeihauptkommissar), Thomas Schneeberger (Leiter Bauhof), Bettina Haubner (Stellv. Leitung Ordnungsamt) und Matthias Albrecht (Leiter Ordnungsamt). Folgendes wurde besprochen:
Herrieden:
Verkehrsspiegel: Spielplatz – Adolph-Kolping-Straße
Begründung: Schlechte/Späte Einsicht des Gehsteiges, wenn man aus der Stichstraße rausfährt. Spielplatz ggüber. Kinder bis 10 Jahren und begleitende Eltern auf dem Gehsteig.
Ergebnis: Es kann ein Spiegel (Antibeschlag) aufgestellt werden.
Straße „Am Schrotfeld“
Verkehrsspiegel: Ausfahrt – Am Schrotfeld
Begründung: Bessere Wahrnehmung der Fahrradfahrer
Ergebnis: Die Sicht auf die Fahrradfahrer ist nur minimal eingeschränkt. Die störende Hecke wird zurückgeschnitten.
Es muss kein Spiegel aufgestellt werden Gärtnerei schneidet Hecke zurück.
Anmerkung: Die Markierungsmaßnahmen 2023 für die Durchgängigkeit der Fahrradwege werden in der nächsten BV-Ausschusssitzung vorgestellt.
Straße „Bayernring“
Bayernring 67/69 – Parkverbot ggüber Garagen?
Begründung: Arztbesucher parken ggüber der Garagen und behindern teilweise die Zufahrt zu diesen
Ergebnis: Es wurde mit den anwesenden Anwohnern vereinbart, dass an den Parkplätzen direkt an der Zufahrt ein Schild „Parkplatz Arztbesucher“ angebracht wird. Sollte damit noch keine Besserung der Parksituation eintreten, kann im zweiten Schritt über eine Schraffierung der rot markierten Fläche nachgedacht werden.
Schild „Parkplatz Arztbesucher“ aufstellen.
Straße oberhalb „Pfarrer-Speinle-Straße“ – Abenteuerspielplatz
Tempo 30 auf der Straße am Abenteuerspielplatz
Begründung: Abenteuerspielplatz – Kinder laufen auf den Weg
Ergebnis: Tempo 30 ist aus Sicht der Polizei nicht erforderlich und notwendig. Im Bereich der Hecke (rotes Kreuz) wird der Zugang zum Spielplatz mit einer Absperrung versehen. Damit laufen keine Kinder mehr direkt vom Spielplatz über den Parkplatz auf die Straße.
Hohenberg:
Verlängerung von Tempo 30 von der Bärenlochhütte bis nach Hohenberg
Begründung: Die Kinder der Wald Kita haben zwei Standorte. Einen an der Bärenlochhütte und einen nördlich von Hohenberg im Wald/Lichtung. Sie laufen dahin auf der Straße.
Ergebnis: Die Unübersichtlichkeit der Strecke ist nur am Berg gegeben. Dort ist bereits Tempo 30 ausgeschildert. Der Rest der Strecke ist sehr übersichtlich. Personen werden bereits aus großer Entfernung wahrgenommen. Der Winterdienst ist ab 04.45 Uhr im Einsatz und räumt/streut die Straße. Aus Sicht der Polizei ist hier kein Handlungsbedarf notwendig.
In der Ortsmitte wurden Tempo 30 Schilder aufgestellt. Muss von den Seitenstraßen herkommend (in der Kurve) auf dieses Tempo 30 hingewiesen werden?
Ergebnis: Nein, muss nicht, da bereits kurz nach der S-Kurve Tempo 30 aufgehoben wird.
Höfstetten:
Tempo 30 in der Ortschaft
Begründung: Sehr enge Straßen (S-Kurve), kein Gehsteig, reger LKW Verkehr von und nach Seebronn
Ergebnis: Aufgrund der engen und unübersichtlichen Straßenführung ist es nicht möglich, schneller als Tempo 30 zu fahren. Eine angenommene höhere Geschwindigkeit ist oft dem eigenen subjektiven Eindruck geschuldet. Tempo 30 wird von der Polizei abgelehnt.
Rauenzell:
Parkverbot auf der rechten Seite zur Einfahrt „Am Weidenweg“
Begründung: Enge Straßenführung
Ergebnis: Auf der linken Seite in der Einfahrt zur Straße „Am Weidenweg“ ist bereits ein Halteverbot ausgeschildert. Die Straße ist breit genug, so dass auch bei parkenden Fahrzeugen auf der rechten Seite noch die Mindes breite von 3,05 Metern eingehalten wird. Ein Parkverbot ist daher nicht zu befürworten.
Parkverbot im rot markierten Bereich
Begründung: Zufahrt zu den Anliegern manchmal blockiert
Ergebnis: Anbringen eines Schildes „Ausfahrt freihalten“ z.B. an den Gabionen (durch den Eigentümer des Hauses Nr. 13). Sollte dies zu keiner Besserung der Parksituation führen, kann darüber nachgedacht werden, den rot markierten Bereich zu schraffieren (Parkverbot).
Velden:
Verkehrsspiegel ggüber Haus-Nr. 8
Begründung: Schlechte Sicht auf die Straße beim Ausfahren vom Grundstück
Ergebnis: Ein Spiegel macht Sinn. Die Einsichtnahme in die Straße ist schwierig. Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 55) handelt, wird die Anfrage an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet.
Roth:
Zeichen 138 – Vorsicht Radfahrer
Begründung: Radweg am Bahndamm Rauenzell-Herrieden
Ergebnis: Die Schilder sind nicht zwingend notwendig. Am Radweg ist bereits ein Piktogramm, das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und eine Linie eingezeichnet. Die Straße ist vom Radweg her gut einsehbar und übersichtlich. Von Seiten der Polizei besteht hier kein Handlungsbedarf für zusätzliche Schilder.
Winn:
Tempo 70 von Thann kommend
Begründung: Sicht von Winn nach links (Richtung Thann) sehr eingeschränkt. Ende des Radweges.
Ergebnis: Es kann Tempo 70 angeordnet werden. Da die Sichtweite an dieser Stelle höchstens 60-70 Meter beträgt, ist das Aufstellen eines Tempo 70 Schildes gerechtfertigt.
Limbach:
Verkehrsspiegel auf Höhe Haus Nr. 12
Begründung: Bessere Einsicht, wenn in die „Hauptstraße“ von Zirndorf kommend, eingefahren wird.
Ergebnis: Ein Verkehrsspiegel ist nicht notwendig. An dieser Stelle gilt „rechts vor links“. Anbringen eines „rechts vor links“ Schildes und Freischneiden des Sichtdreiecks
Oberschönbronn:
Temporeduzierung auf der Umgehungsstraße
Begründung: Ausfahrt aus dem Grundstück direkt auf die Umgehungsstraße
Ergebnis: Eine Temporeduzierung ist nicht erforderlich. Die Sicht aus dem Grundstück auf die Umgehungsstraße ist in beide Richtungen gegeben und nicht eingeschränkt.
Binsenkapelle:
Temporeduzierung auf der Straße zwischen Schönau und Sickersdorf auf Höhe Lattenbuch (Abzweigung)
Begründung: Fahrzeuge, die von Lattenbuch kommend auf die Kreisstraße AN 37 einfahren wollen, haben eine sehr schlechte Sicht auf den Verkehr, der von Sickersdorf und Schönau kommt.
Ergebnis: Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 37) handelt, wird die Anfrage auf eine Temporeduzierung an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet. Aus Sicht der Polizei besteht hier aber kein Handlungsbedarf, da die Straße in beide Richtungen gut einsehbar ist.
Elbersroth:
Querungshilfe auf Höhe „Am Steinbuck“ und Schützenhaus
Begründung: Verbesserter Übergang für die Fußgänger über eine vielbefahrene „Hauptstraße“. Auch ist der viel frequentierte Spielplatz nur ein paar Meter entfernt.
Ergebnis: Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (AN 36) handelt, wird die Anfrage auf eine Querungshilfe an das Landratsamt Ansbach (als Straßenbaulastträger) weitergeleitet.
Stegbruck:
Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich
Begründung: Um die Sicht beim Abbiegen von Brünst kommend Richtung Hilsbach fahrend zu verbessern.
Ergebnis: Es wäre möglich, einen Spiegel am vorhandenen Pfosten (rotes Dreieck) anzubringen.
Anmerkung: Der Polizei: Die Straßenmarkierung ist in diesem Kreuzungsbereich sehr gut durch den Bauhof gelöst worden.
Esbach:
Tempo 30 in der Ortschaft
Begründung: Sehr enge Straßen, kein Gehsteig.
Ergebnis: Aufgrund der engen und unübersichtlichen Straßenführung kann nur auf Sicht und mit niedriger Geschwindigkeit (teilweise nur 20 km/h) gefahren werden. Eine angenommene höhere Geschwindigkeit ist oft dem eigenen subjektiven Eindruck geschuldet. Tempo 30 wird von der Polizei abgelehnt.
Folgende Maßnahmen sieht die Verwaltung:
- Umsetzung der Maßnahmen „Am Schrotfeld“, „Bayernring“, „Abenteuerspielplatz“, „Limbach – Vorfahrt-achten-schild“, Spiegel Adolph-Kolping-Straße und Stegbruck – Priorität eines Minikreisverkehrs durch die Verwaltung.
- Kein Handlungsbedarf bzw. Ablehnung der Vorschläge bei „Hohenberg“, „Höfstetten“, „Rauenzell – Am Weidenweg“, „Oberschönbronn“.
- Weiterleitung der Vorschläge „Velden“, „Binsenkapelle“, „Elbersroth“ an das Landratsamt Ansbach zur Prüfung.
- Über die Veränderung der Straßenmarkierung bzw. der Priorität eines Minikreisverkehrs in Stegbruck kann der Ausschuss bei Bedarf einen Beschluss fassen.
- Für die Temporeduzierung vor Winn sieht die Verwaltung den Bedarf eines Beschlusses durch den BV-Ausschuss.