Vermarktung der Grundstücke für Reihenhäuser im Schrotfeld 15.4


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 34. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 28.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Für die Reihenhäuser im Bereich WA 3 sind die bislang erarbeiteten Vergabekriterien nicht vollständig anwendbar. 
Für diese Grundstücke müssen die Käufer über eine separate Ausschreibung gesucht werden. Im Bereich WA 3 können dies durchaus auch kleinere Bauträger oder Bauherrengemeinschaften sein. Wichtig erscheint der Verwaltung – auch mit Blick auf die bisher geäußerten Wortmeldungen im Gremium -, dass dennoch einige Punkte aus den Vergabekriterien einzuhalten sind. Diese sind nachfolgend aufgeführt:

  • Die Reihenhäuser sollen separat ausgeschrieben werden. 
  • Es können sich Bauträger oder Bauherrengemeinschaften bewerben.
  • Folgende Punkte der Vergaberichtlinien müssen erfüllt werden: § 3.1, 3.2, 3.4 und § 6a, 6b, 6d und 6e.
  • Grundsätzlich soll nur an Bauwerber verkauft werden, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen, deshalb gilt: Für den Verkauf an Bauträger oder eine Bauherrengemeinschaft soll zuerst ein Ankaufsrecht formuliert werden bis nachgewiesen ist, an wen verkauft wird, damit die Einhaltung der Punkte aus den Vergaberichtlinien sichergestellt ist.

Diskussionsverlauf

Es soll rechtlich geprüft werden, wie es im Ankaufsrecht geregelt werden kann, wenn ein Bauträger das Grundstück kauft.

Beschluss

Der BV-Ausschuss begrüßt grundsätzlich die Vermarktung von Reihenhäusern im Ganzen (Bauträger oder Bauherrengemeinschaften). Die Kompatibilität mit den Vergabekriterien muss noch geprüft werden. Es erfolgt noch eine weitere Beratung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 17:14 Uhr