Mögliche Ergänzungen zu den Kriterien für die Vorgabe von Bauplätzen und dem Bewerberfragebogen


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 34. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 28.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Vergabekriterien und der Bewerbungsbogen für die Bewerbung um ein Baugrundstück im Baugebiet „Schrotfeld“ 15.4 muss noch abschließend besprochen und beschlossen werden. Eingefügt wurde die Vertragsstrafe und die Regelung zum Vorbesitz von Immobilien. Die Vergabekriterien und der Bewerbungsbogen sind im RIS hinterlegt. Die geänderten Positionen sind gelb hinterlegt. Die Prüfung der Anwaltskanzlei hat ergeben, dass eine Vertragsstrafe zulässig ist, wobei eine Anpassung der Höhe im Einzelfall vorgesehen werden muss. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass eine Vertragsstrafe wie folgt in die Vergaberichtlinien aufgenommen werden soll: „….bis zu 10.000 Euro. Im Einzelfall entscheidet der Bauausschuss über die Höhe.“

Falsche Angaben im Bewerberformular führen zum Ausschluss aus dem Bewerberverfahren oder einer Vertragsstrafe in o.g. Höhe und Formulierung.  Dies gilt es über die Notarverträge sicherzustellen. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt die Vergabekriterien in der heute vorgelegten Fassung. Eine Vertragsstrafe in der Höhe bis zu 10.000€ soll vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
Bewerberfragebogen mit Kriterien zu Bauplatzvergabe im Schrotfeld 15.4 vom 07.03.2023 (.pdf)
Vergaberichtlinien der Stadt Herrieden Fassung vom 07.03.2023 (.pdf)

Datenstand vom 09.05.2023 17:14 Uhr