Beratung über Änderung der Einbahnstraßenregelung am Marktplatz und der Verkehrssituation in der Hinteren Gasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 9

Sachverhalt

In der BV-Sitzung vom 07.12.2021 wurde probeweise die Ausdehnung der Einbahnstraßenregelung auf den Bereich zwischen Vordere Gasse und Hintere Gasse (an der Sparkasse) beschlossen. 

Am Mittwoch, dem 12. April 2023 ging per E-Mail bei Bürgermeisterin Dorina Jechnerer folgender Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Einbahnstraßenregelung ein. 

Die CSU Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung im Stadtrat:

„Die provisorisch am Marktplatz geltende Einbahnstraßenregelung führt aktuell zu zusätzlichem Verkehr auf umliegenden Straßen und stellt für die Fußgänger im Bereich der Einbahnregelung keine Verbesserung dar. Anwohner beobachten, dass wegen des fehlenden Gegenverkehrs jetzt teilweise von den Autofahrern schneller gefahren wird als vor der Einbahnregelung.
Die CSU Fraktion stellt deshalb den Antrag die Einbahnstraßenregelung am Marktplatz aufzuheben und stattdessen in dem Bereich eine beidseitig befahrbare Spielstraße auszuweisen (siehe Skizze). So werden unnötige Fahrwege vermieden und gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger verbessert.
Am Freitag, dem 21. April 2023 ging per E-Mail bei Bürgermeisterin Jechnerer folgender Antrag der Freien Wähler zum selben Thema ein:

Antrag (der Freien Wähler) zur Verkehrs- und Parkplatzneuregelung Hintere Gasse

Antrag a):
Der Stadtrat möge beschließen das Provisorium „Einbahnstraßen-Regelung Hintere Gasse“ zu entfristen. Die Regelung hat sich bewährt, ist von Anwohnern wie Bürgerschaft akzeptiert und soll nun auf Dauer so geregelt sein.

Antrag b):
Der Stadtrat möge eine Neuregelung der Parkordnung in der Hinteren Gasse beschließen. Diese beinhaltet das Einzeichnen von KFZ-Stellplätzen am linken und ggf. rechten Fahrbahnrand der Einbahnstraße. Diese sollen schräg zur Fahrbahn angeordnet werden, um den vorhandenen Raum für möglichst viele Stellplätze zu nutzen.

Antrag c):
Der Stadtrat möge beschließen Fronveststraße und Hintere Gasse in einen verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Hilfsweise möge beschlossen werden, die benannte Wegstrecke in eine Tempo-20-Zone umzuwandeln.

Begründung:
Im Jahr 2020 hat der Stadtrat im Vorgriff auf das noch nicht vorliegende Verkehrskonzept eine Einbahnstraßenregelung vom Marktplatz herkommend zur Fronveststraße und von Fronveststraße kommend in die Hintere Gasse auf Probe beschlossen. Allerdings wurde es versäumt, einen konkreten Zeitraum für die Probephase festzulegen.
Diese Regelung hat sich im Bereich „Hintere Gasse“ zwischenzeitlich bewährt und ist von der Öffentlichkeit sowie von den Anwohnern akzeptiert. Deshalb soll im Zuge dieses Antrags aus der Probephase eine Dauerregelung gemacht werden. 
Allerdings hat sich gezeigt, dass in diesem Bereich weitere Optimierungen möglich und notwendig sind. Dies betrifft insbesondere den Parkraum. Grundsätzlich ist in einer Einbahnstraße das Parken auf der linken Seite erlaubt – auch ohne Markierungen. Jedoch entstehen beim Parken in Reihe unterschiedlich große Lücken. Dies hat zur Folge, dass der zur Verfügung stehende Raum nicht effizient genutzt werden kann. Beispielsweise benötigen kleine Autos beim mittigen Halten in großen Lücken unnötig viel Platz. Gleichzeitig können längere Fahrzeuge nicht halten, weil vorhandene freie Lücken zu klein sind. Beide Problematiken können durch schräg angeordnete Parkplätze vermieden werden. Somit wird sichergestellt, dass der in der Innenstadt besonders knappe Parkraum optimal ausgenutzt wird. Zudem tragen deutlich markierte Stellflächen dazu bei, dass nicht irrtümlicherweise an zum Parken nicht freigegeben Flächen Fahrzeuge abgestellt werden. 
Gleichzeitig ist feststellbar, dass durch die Einbahnstraßenregelung in der Hinteren Gasse zügiges Fahren möglich geworden ist. Hieraus resultiert der ungewollte Nebeneffekt, dass zu Stoßzeiten Durchgangsverkehr von der Münchener Straße in die sensible Altstadt verlagert wurde. Um dies künftig zu vermeiden, sollte der Verkehr in der Hinteren Gasse nach Möglichkeit schlangenförmig trassiert werden. Hierzu können die Parkflächeninseln abwechselnd links und rechts der Fahrbahn angeordnet werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Zur Sicherheit von Fußgängern und Fahrrädern ist deshalb die Geschwindigkeit in diesem Areal besonders zu drosseln. Dies kann durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches für die als Einbahnstraße ausgewiesene Wegstrecke wirkungsvoll erreicht werden. Hilfsweise kann auch ein allgemeines Tempolimit von 20 km/h einen ähnlich positiven Effekt erreichen. 

Ökologische Betrachtung:
Durch die effizientere Parkraumbewirtschaftung im Quartier Hintere Gasse ist es leichter möglich, Parkplätze zu finden. Dadurch entfallen unnötige Kreisfahrten, die Pkw-Fahrer bisher auf der Suche nach Parkmöglichkeiten absolvieren.
Gleichzeitig ist es möglich, durch nachvollziehbar ausgewiesene Parkbuchten dem Wildparken einhält zu gebieten. Dadurch wird der Siedlungsraum aufgewertet, da das Automobil zurückhaltender in den urbanen Lebensraum integriert werden kann. 
Dadurch entspricht der Antrag dem Grundsatzbeschluss klimaneutrale Stadt und eine Zustimmung kann empfohlen werden.

Die Verwaltung hat die Möglichkeit für schräg angeordnete Parkplätze in der Hinteren Gasse geprüft. Im RIS findet sich ein aktueller Lageplan der Hinteren Gasse, sowie einen Plan mit schräg eingezeichneten Parkplätzen. Unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung könnten zusätzlich 5 Parkplätze + 1 Behindertenparkplatz geschaffen werden. 
Allerdings ergibt sich folgendes Problem bei Schrägparkern: Die Restbreite von 3,1 m reicht auch beim Einbahnverkehr nicht aus (vgl. übliche Breite bei Hauptwirtschaftswegen 3,5 m). Zusätzlich wird das Rückwärtsausparken an Straßen von der Verkehrsbehörde aus Sicherheitsgründen meist abgelehnt, da der Rückwärtsausparkende die von hinten heranfahrenden Fahrzeuge und Radfahrer nur sehr schwer oder zu spät sieht.
Besser erscheint aus Sicht der Verwaltung daher, wo es möglich ist, wechselseitig zusätzlich Längsparkplätze auf der Straße zu markieren (siehe Luftbild). Dies würde die Zahl der Parkplätze erhöhen und gleichzeitig verkehrsberuhigend wirken.

Begründung für die Einbahnstraße aus dem Verkehrskonzept:
  • Reduzierung des Durchgangsverkehrs vom Marktplatz zum Schulzentrum in der Fronveststraße
  • Verbesserung der Sicherheit am unübersichtlichen Eck des Gebäudes Nummer 11

vgl. hierzu Punkt 3.5.2 Konzept und Maßnahmen Kfz-Verkehr: 
Einbahnstraßenregelungen: Verbindungsstraße zwischen Marktplatz zur Hin­teren Gasse zwischen der Sparkasse und dem Geschäftshaus Marktplatz 11 (bereist umge­setzt). Hier handelt es sich um eine sicherheits­fördernde Maßnahme, da die früher mögliche Ausfahrt aus der nördlichen Altstadt zum Markt­platz am Eck des Gebäudes Nummer 11 häufig für kritische Situationen zwischen Kfz und Fuß­gängern geführt hat. 
Der Abkürzungsverkehr vom Schulzentrum nach Süden konnte damit auch deutlich verringert werden. 

Bei der Beratung über eine Änderung der Einbahnstraßenregelung muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass der Erhalt der beiden neu geschaffenen Parkplätze entlang der Straße fraglich ist, da sich bei Begegnungsverkehrs unter Beibehaltung der Parkplätze aufgrund der geringen Straßenbreite Probleme ergeben.

Hierzu fanden in der Zwischenzeit Gespräche der Verwaltung mit Geschäftsinhabern in diesem Bereich statt. Der Erhalt der neu entstandenen Parkplätze wird von den Befragten als großer Gewinn und äußert wichtig angesehen, an die Einbahnstraße habe man sich mittlerweile gewöhnt. Eine Aufhebung der Einbahnstraße wird nicht gefordert. Eine Verkehrsberuhigung wird von einzelnen kategorisch abgelehnt.

Empfehlungen aus dem Verkehrskonzept:

S. 43: 
Einbahnstraßenregelung in der Hinteren Gasse: ist bereits aufgrund von Bau­maßnahmen so ausgeschildert und soll auch danach noch beibehalten werden. (Maßnahme 2.3.1)

S. 43: 
Einbahnstraßenregelung in der Fronveststraße: Vermeidung von Abkürzungs­verkehr durch die Altstadt und Schaffung einer Nord-Süd-Achse für den Fußgänger- und Rad­verkehr (vgl. Einrichtung einer Fahrradstraße). Erhöhung der Fußgänger- und Radfahrerfre­quenz in der Altstadt durch Priorisierung dieser Verkehrsarten. (Maßnahme 2.3.2)

S. 43: 
Einbahnstraßenregelung für die Verbindungsstraße zwischen Marktplatz zur Hin­teren Gasse zwischen der Sparkasse und dem Geschäftshaus Marktplatz 11 (bereist umge­setzt). Hier handelt es sich um eine sicherheits­fördernde Maßnahme, da die früher mögliche Ausfahrt aus der nördlichen Altstadt zum Markt­platz am Eck des Gebäudes Nummer 11 häufig für kritische Situationen zwischen Kfz und Fuß­gängern geführt hat. Der Abkürzungsverkehr vom Schulzentrum nach Süden konnte damit auch deutlich verringert werden. (Maßnahme 2.3.3)

S. 48
Auch innerhalb der Altstadt kann das Stellplatzan­gebot um einzelne Stellplätze erweitert werden -> Hintere Gasse (Maßnahme 3.1.4, 3.1.5, 3.1.6)

Empfehlungen aus dem Radverkehrskonzept
S. 22 - Maßnahme 1.4.1
Fahrradstraße (mit Freigabe für Kfz): Die Fronveststraße und der nördliche Bereich des Marktplatzes stellen eine wichtige, innerstädtische Nord-Süd-Verbindung, u.a. auch als Schulweg, dar. Es wird die Beschilderung als Fahrradstraße (Z. 244) empfohlen. Eine Fahrradstraße soll die bevorzugte Route für den Radverkehr deutlich machen, sie ermöglicht das Nebeneinanderfahren und erhöht die Sicherheit und den Komfort für den Radverkehr; ggf. Ergänzung von Piktogrammen auf der Fahrbahn. Die Erschließung der anliegenden Grundstücke für den Kfz-Verkehr wird durch Zusatzschild ermöglicht. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
S. 23 – Maßnahme 1.4.2
Fahrradstraße (mit Freigabe für Kfz): Die Hintere Gasse und der Vogteiweg stellen eine wichtige, innerstädtische Ost-West-Verbindung dar. Es wird die Beschilderung als Fahrradstraße (Z. 244) empfohlen. Eine Fahrradstraße soll die bevorzugte Route für den Radverkehr deutlich machen, sie ermöglicht das Nebeneinanderfahren und erhöht die Sicherheit und den Komfort für den Radverkehr; ggf. Ergänzung von Piktogrammen auf der Fahrbahn. Die Erschließung der anliegenden Grundstücke für den Kfz-Verkehr wird durch Zusatzschild ermöglicht. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Fahrradstraßen sind auch in Kombination mit Einbahnstraßen möglich.

Rechtliche Würdigung

Entsprechend der Zuständigkeit des BV-Ausschusses wurde die Einbahnstraßenregelung im BV-Ausschuss am 07.12.2021 beschlossen. Entsprechend erfolgt die Beratung der Anträge zunächst im BV-Ausschuss. Der Stadtrat kann die Entscheidung an sich ziehen. 

Diskussionsverlauf

Zur Situation von Senkrechtparkplätzen erläutert Herr Willi Heller, dass dafür eine Straßenbreite von mind. 6 m erforderlich ist. Die Fronveststraße soll ebenfalls in einer Verkehrsschau beurteilt werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass im Rahmen einer Verkehrsschau die verschiedenen Vorschläge bewertet werden, bevor eine Entscheidung herbeigeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Hintere Gasse (.pdf)
Lageplan Hintere Gasse - eingezeichnete Parkplätze (.pdf)

Datenstand vom 14.07.2023 08:04 Uhr