Daten angezeigt aus Sitzung:
36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung stellt den BV-Ausschuss die erarbeitenden Vergabekriterien, analog Schrotfeld 15.4 vor. Die „Stadt Herrieden“ wird durch den Ort ersetzt, das Wort „Herrieden“ wird durch das Wort „Altgemeinde“ ersetzt.
Folgende Kriterien kommen zum Tragen:
Stadt Herrieden
Bewerberfragebogen mit Kriterien zur Bauplatzvergabe in der Altgemeinde Neunstetten
Übersicht zur Punktevergabe
Aktueller Familienstand
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alleinstehend
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0
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alleinerziehend
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100
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mit Partner erziehend/eheähnliche Lebensgemeinschaft
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100
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Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft nach LPartG
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100
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Kinder im Haushalt unter 18 Jahren
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Gewertet wird jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Es dürfen ungeborene Kinder angegeben werden unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. die 12. Schwangerschaftswoche ärztlich bestätigt vollendet ist (Eintrag im Mutterpass).
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Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
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100
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Kindergeldberechtigte über 18 Jahre
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Gewertet wird jedes kindergeldberechtigte Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Selbstverständlich werden auch pflegebedürftige Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, berücksichtigt.
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Für jedes Kind entsprechend der oben genannten Definition
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60
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Weitere Angehörige im Haushalt
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Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
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Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
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60
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Behinderungs- & Pflegegrade
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Schwerbehinderung: Liegt eine Schwerbehinderung von mind. 80% bei einer in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle bei Bewerbern, Mitbewerbern oder Angehörigen im Haushalt mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80%, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
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Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
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150
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Behinderungs- & Pflegegrade
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Liegt eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 bei in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor?
Gewertet werden alle Fälle ab Pflegegrad 2 bei Bewerber, Mitbewerber oder Angehörigen, die dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben oder nach gesicherter Prognose dauerhaft in Ihrem Haushalt leben werden.
Angehörige sind grundsätzlich: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
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Für jede angehörige Person entsprechend der oben genannten Definition
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150
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Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation
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Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
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Keine Mitgliedschaft
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0
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Seit 1 Jahr
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20
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Seit 2 Jahren
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40
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Seit 3 Jahren
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60
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Seit 4 Jahren
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80
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Seit 5 oder mehr Jahren
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100
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Die Stadt Herrieden umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen. Die Altgemeinde Neunstetten umfasst neben Neunstetten die Orte Esbach, Steinbach und Niederdombach.
Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Neunstetten
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Sind Sie oder Ihr Mitbewerber in einem aktiven Ehrenamt innerhalb der Altgemeinde Neunstetten tätig?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind:
• Aktive Mitgliedschaft bei der Feuerwehr oder in einem anderen Blaulichtbereich
• Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein in der Vorstandschaft oder als Übungsleiter
• Aktives Ehrenamt (Sonderaufgabe) in einer sozialkaritativen Einrichtung
• Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen oder kirchlichen Entscheidungsgremium oder mit besonderer Beauftragung
Es wird nur eine Funktion/Tätigkeit gewertet. Es wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
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Keine Mitgliedschaft
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0
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Seit 1 Jahr
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40
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Seit 2 Jahren
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80
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Seit 3 Jahren
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120
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Seit 4 Jahren
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160
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Seit 5 oder mehr Jahren
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200
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In einem Ehrenamt der Stadt Herrieden
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20
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Mitglied in einem eingetragenen Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation der Altgemeinde Neunstetten
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Sind Sie oder Ihr Mitbewerber Mitglied in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Organisation in der Altgemeinde Neunstetten?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Es wird die Antwort gewertet, desjenigen Antragstellers, der in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
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Keine Mitgliedschaft
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0
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Seit 1 Jahr
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10
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Seit 2 Jahren
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20
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Seit 3 Jahren
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30
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Seit 4 Jahren
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40
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Seit 5 oder mehr Jahren
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50
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In einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden
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5
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Wohnsitz
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Aktueller Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
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Nicht in der Altgemeinde Neunstetten
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0
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Seit 1 Jahr
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60
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Seit 2 Jahren
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120
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Seit 3 Jahren
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180
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Seit 4 Jahren
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240
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Seit 5 oder mehr Jahren
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300
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Ehemaliger Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten Wie viele Jahre bis zum Stichtag hatten Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren ehemaligen Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten? Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
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Nicht in der Altgemeinde Neunstetten
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0
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1 Jahr
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30
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2 Jahren
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60
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3 Jahren
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90
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4 Jahren
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120
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5 oder mehr Jahre
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150
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Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten
Seit wie vielen Jahren haben Ihre Eltern / ein Elternteil oder Geschwister oder die Ihres Mitbewerbers den aktuellen Hauptwohnsitz in Herrieden?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
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Nicht in der Altgemeinde Neunstetten
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0
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Seit 1 Jahr
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30
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Seit 2 Jahren
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60
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Seit 3 Jahren
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90
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Seit 4 Jahren
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120
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Seit 5 oder mehr Jahren
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150
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Beibehalten?
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Arbeitsplatz
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Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren haben Sie oder Ihr Mitbewerber Ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Herrieden?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
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Kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz
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0
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Seit 1 Jahr
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40
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Seit 2 Jahren
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80
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Seit 3 Jahren
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120
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Seit 4 Jahren
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160
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Seit 5 oder mehr Jahren
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200
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Selbstständigkeit in der Stadt Herrieden
Seit wie vielen Jahren sind Sie oder Ihr Mitbewerber selbstständig tätig in Herrieden?
Gewertet werden volle, ununterbrochene Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Selbstständige Tätigkeit kann sein als: Freiberufler, Unternehmer/Gewerbetreibender. Als Selbständiger gilt, wer durch das Einkommen seiner Selbständigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Der Sitz der Firma oder die Betriebsstätte muss in der Stadt Herrieden liegen.
Bei Bewerbern, die einen gemeinsamen Antrag stellen, wird die Antwort desjenigen Antragstellers gewertet, die in der Antwortauswahl die höhere Ausprägung erzielt.
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Keine Selbstständigkeit
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0
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Seit 1 Jahr
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40
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Seit 2 Jahren
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80
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Seit 3 Jahren
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120
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Seit 4 Jahren
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160
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Seit 5 oder mehr Jahren
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200
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Eigentumsverhältnisse
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Bebaubare Grundstücke
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bebaubaren (mit Baurecht) unbebauten Grundstücks? Gewertet wird bereits bestehendes Eigentum an bebaubarem, (mit Baurecht) unbebautem Grund.
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Kein Eigentum
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0
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Es besteht Eigentum an bebaubarem Grund.
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- 2000
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Leerstehendes Wohngebäude
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines Wohngebäudes, das seit mindestens einem Jahr leer steht?
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Kein Eigentum
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0
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Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude in Herrieden, das seit mindestens einem Jahr leer steht.
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- 2000
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Wohngebäude
Sind Sie und /oder ist Ihr Mitbewerber bereits Eigentümer eines bewohnten Wohngebäudes?
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Kein Eigentum
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Faktor 1,5 der Gesamtpunkte
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Es besteht Eigentum an einem Wohngebäude
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Gesamtpunktzahl bleibt unverändert
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Es besteht Eigentum an mehr als einem Wohngebäude
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Faktor 0,6 der Gesamtpunktzahl
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Mit meiner Unterschrift bzw. mit der Übersendung über das Bauportal versichere ich, - bei mehreren Personen versichern wir -, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich / wir erkenne/n mit meiner / unserer Unterschrift an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.
Wird die Bewerbung elektronisch oder per E-Mail abgegeben, gilt folgender Satz:
Der/Die Bewerber versichert/versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Nachweise. Er/sie erkennt/erkennen mit der Abgabe der Bewerbung an, dass im Falle von Falschangaben eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,-- € an die Stadt Herrieden zu entrichten sind. Tritt dies vor Baubeginn zutage, muss zudem das Grundstück zurückgegeben werden.
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Ort, Datum, Unterschrift/en
Stand: 31.05.2023
Folgende Punkte wurden bearbeitet:
- Ortsbezogene Kriterien: hier wurde Herrieden durch Altgemeinde ersetzt.
- Zu diskutierende Ergänzung: „Mitglied in einem Ehrenamt der Stadt Herrieden mit 20 Punkten“ und „Mitglied in einem Verein oder gemeinnützigen Organisation der Stadt Herrieden mit 5 Punkten“. Wohnsitz und ehemaliger Wohnsitz oder Angehöriger wurde durch Altgemeinde ersetzt.
- Zu diskutieren: Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ wurde Herrieden belassen, da es nicht in jedem Ortsteil Arbeitsplätze oder die Möglichkeit der Selbständigkeit gibt.
Diskussionsverlauf
Folgende Ergänzungen werden vorgenommen:
Ortsbezogene Kriterien - Ehrenamt mit Bezug zur Altgemeinde Neunstetten:
Geänderter Satz – Ehrenamtliches Mitglied in einem politischen Gremium als Vertreter der Altgemeinde Neunstetten
Neuer zusätzlicher Satz – Ehrenamt in einem kirchlichen Entscheidungsgremium
Wohnsitz – Aktueller Wohnsitz – Neue Bepunktung
Nicht in der Altgemeinde Neunstetten
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Seit 1 Jahr 60 jetzt neu: 30
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Seit 2 Jahren 120 jetzt neu: 60
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Seit 3 Jahren 180 jetzt neu: 90
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Seit 4 Jahren 240 jetzt neu: 120
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Seit 5 oder mehr Jahren 300 jetzt neu: 150
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Angehörige mit aktuellem Hauptwohnsitz in der Altgemeinde Neunstetten wird unter:
oder Geschwister in oder Kinder geändert.
Ab dem Punkt „Arbeitsplatz“ soll Herrieden belassen bleiben.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stimmt den Vergabekriterien wie im Sachverhalt dargestellt mit den heutigen Ergänzungen bzw. Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.07.2023 08:04 Uhr