Parken in der Altstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Die bisherige Praxis bei der Ausstellung von Parkausweisen im Altstadtbereich bedarf einer Reform. Bereits im Jahr 2017 hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 14.11.2017 über die Empfehlungen, die im Rahmen einer Studienarbeit „Verkehrslogistik: Parkkonzept für die Altstadt Herrieden“ (siehe Anlage im RIS) erarbeitet wurden, beraten. Folgende 2 der 7 Handlungsempfehlung fanden damals die Zustimmung des Ausschusses: 
  • Inbetriebnahme einer Beleuchtungsanlage am Festplatz: Am Festplatz sowie am Parkplatz vor dem Sportgelände soll eine von der Altstadt zeitlich unabhängige und separat steuerbare Straßenbeleuchtung installiert werden, um die Bedenken eines Diebstahls zu senken. Am Parkplatz vor dem Sportgelände sind bereits zwei Straßenbeleuchtungseinrichtungen vorhanden. Des Weiteren müsste der Weg über die Buchhandlung DECIMA in die Altstadt länger beleuchtet werden. 
    Aus Sicht der Verwaltung sollten für 2018 entsprechende Haushaltsmittel zur Umsetzung dieses Punktes eingestellt werden.
  • Verstärkung der Kontrollen: Die Vereinbarung mit der Stadt Ansbach zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sollte gekündigt und eine entsprechende Vereinbarung mit einem Dritten abgeschlossen werden, die wöchentliche Kontrollen in der Altstadt durchführen können. Als möglicher Partner kommt die Firma K+B, eine Kooperationsfirma der gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit) in Frage, die bei uns zukünftig den fließenden Verkehr überwachen soll.“

Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen: 
„Der Bau-Ausschuss beschließt die Nr. 2 und Nr. 5 umzusetzen. Ansonsten soll von der Verwaltung ein Verkehrskonzept für das Sanierungsgebiet erarbeitet werden unter Einbeziehung des Programms „Bayern Barrierefrei“.“

Das Verkehrskonzept liegt nun vor. Die einschlägigen Kapitel aus dem Verkehrskonzept zum Parken finden sich auf den S. 47ff. (im RIS hinterlegt).
Im Altstadtbereich wurde eine Anzahl von ca. 125 Stellplätzen ermittelt (Private Stellplätze sind hierin nicht ent­halten). Im gesamten Altstadtbereich gilt eine Zo­nenregelung mit einer Parkzeitbeschränkung auf 90 Minuten. Direkt am Rande der Altstadt stehen auf den Parkplätzen an der Münchener Straße, am Sportgelände und am Volksfestplatz ca. 320 Stell­plätze ohne zeitliche Beschränkung zur Verfügung. Die Altstadt ist von hier über kurze Fußwegeverbin­dungen zu erreichen. In etwas größerer Entfer­nung stehen noch weitere ca. 170 Stellplätze zur Verfügung. Auf der Homepage der Stadt Herrieden wird in einem Parkflyer (im RIS hinterlegt) dafür geworben, die Lang­zeitparkplätze am Rande der Altstadt zu benutzen. 

Folgende allgemeine Rahmenbedingungen für die Erteilung eines Parkausweises in der Altstadt (nach Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung – im RIS hinterlegt) gelten i.d.R. bisher: 
  • Der Bewerber muss mit Hauptwohnsitz im genannten Altstadtbereich wohnhaft gemeldet sein oder ein im Altstadtbereich wohnhafter und ansässiger Gewerbetreibender sein.
  • Nicht anspruchsberechtigt sind Gewerbetreibende, die lediglich ihre Firma, ihr Geschäft, Gaststätte usw. im Altstadtbereich haben sowie deren Angestellte. Allerdings gibt es vereinzelt Ausnahmegenehmigungen.
  • Weder die Betreiber von Gaststätten, noch Vorstände von Banken, Apotheker, Ärzte oder sonstige Gewerbetreibende haben Anspruch auf eine solche Parkerlaubnis. Allerdings gibt es vereinzelt Ausnahmegenehmigungen.
  • Die Kosten für die Erstellung eines Ausweises betragen im Jahr 10 € für den ersten Stellplatz, 30 € für weitere Stellplätze. 
  • Ein Parkausweis muss jährlich neu beim Bürgeramt der Stadt beantragt werden.

Entwicklung der Parkausweis-Ausstellung, inkl. Ausnahmegenehmigungen:
2016: 135
2017: 131
2018: 130
2019: 145
2020: 160, davon 50 Zweit- oder Drittanträge
2021: 160, davon 44 Zweit- oder Drittanträge
2022: 165, davon 44 Zweit- oder Drittanträge
2023: 165, davon 57 Zweit- oder Drittanträge

Der Ausschuss berät in der heutigen Sitzung über den zukünftigen Umgang mit dem Ausstellen von Parkausweisen in der Altstadt. 


Aktuelle Informationen des ADAC zum Parken. Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anwohnerparkausweis/ (12.09.2023)

„Was bringt ein Bewohnerparkausweis?
Mit einem Bewohnerparkausweis ist Ihr Fahrzeug von der Höchstparkdauer und der Parkgebühren-Pflicht in einer fest definierten Zone Ihrer Stadt oder Gemeinde befreit. Der Ausweis gilt für Laufzeiten von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren. Doch Anspruch auf einen konkreten Stellplatz besteht nicht. Der Bewohnerausweis gilt grundsätzlich für ein Fahrzeug und eine Parkzone. Die Sondergenehmigung ist personengebunden – Weitergeben ist verboten.
Das Bewohnerparken zielt darauf ab, fremde Fahrzeuge aus Wohngebieten mit hohem Parkdruck fernzuhalten und den Menschen, die dort leben, vor allem über Nacht das Abstellen ihres Autos zu ermöglichen. Die Parkplätze sind jedoch nicht überall rund um die Uhr den registrierten Anwohnerinnen und Anwohnern vorbehalten, sondern oft zeitlich beschränkt. Damit tagsüber auch andere leichter einen freien Parkplatz finden, dürfen in einer Bewohnerparkzone zwischen 9 und 18 Uhr maximal 50 Prozent der Stellflächen reserviert sein.

Wer kriegt eine Sondergenehmigung?
Um einen Anwohnerparkausweis zu bekommen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in dem Lizenzgebiet haben und ein Fahrzeug besitzen, das auf sie zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird. Die meisten Kommunen setzen auch voraus, dass weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen. Jede Person erhält die Ausnahmegenehmigung in der Regel nur für ein Fahrzeug.“

Rechtliche Würdigung

Beschluss

Der BV-Ausschuss stellt fest und beschließt, dass es mittelfristig die Erarbeitung eines neuen Konzeptes für den ruhenden Verkehr braucht. Dieses ist im Rahmen eines Bürgerworkshops und einer Stadtratsklausur zu erarbeiten. Kurzfristig sollen weitere Ausnahmegenehmigungen für medizinische und therapeutische Praxen sowie Apotheken während der Öffnungszeiten ausgestellt werden (1 pro Einrichtung). Für den nächsten Beantragungszeitraum ist eine Ausnahmegenehmigung für Drittautos nicht mehr zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
819_Herrieden-Bericht-Konzept_221202_AN (.pdf)
Parken in Herrieden (.pdf)
Vorlage Antrag auf Ausnahmegenehmigung (.pdf)

Datenstand vom 09.11.2023 11:08 Uhr