Der Pächter des Schlossbiergartens hat sich mit nachfolgender E-Mail an die Verwaltung gewandt:
„Sehr geehrter Stadtrat,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
mit Ablauf der Biergarten-Saison und wie bereits mehrmals mündlich angesprochen, bitten wir als Betreiber des Schlossbiergartens nun auch auf diesem Weg um Ihre Unterstützung.
Da die Wetterlage maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg eines Biergartens verantwortlich ist, ist es unbedingt vonnöten dem Betreiber geschlossene Räume als „Schlechtwetter-Variante“ zur Verfügung zu stellen. Der Umsatz bei Sonnenstunden reicht bei weitem nicht aus, um den Betrieb wirtschaftlich zu führen.
Eine optimale Erweiterung hierzu wäre aus unserer Sicht die Nutzung des Kreuzgewölbes im Stadtschloss mit direktem Zugang von außen. Mit geringem finanziellen Aufwand wäre hier eine Nutzung machbar. Der rustikale Charakter würde unseres Erachtens gut mit dem Biergarten harmonieren. Mit einfachen Mitteln, weißer Farbe und dem Einsatz von Bodenstrahlern ließe sich beispielsweise die Lichtgestaltung unkompliziert regeln. Lediglich der Zugang von außen und der Eingangsbereich müssten neu gestaltet werden. Notwendiges Mobiliar würden wir zur Verfügung stellen.
Gerne würden wir auch zukünftig den Biergarten betreiben sowie auch anfallendes Catering. Wir bitten Sie deshalb, die aus unserer Sicht unumgängliche Erweiterung zu befürworten und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu beschließen.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Liebich und Fritz Müller“
Aus baulicher Sicht müssten für einen Betrieb nachfolgende Ertüchtigungen vorgenommen werden:
- Zugangstüre (zweiflügelige Glastür) müsste ersetzt werden, da diese nicht mehr funktioniert.
- Absperren und Sichern der Bereiche zum Treppenhaus und zum alten Brunnen (Loch in der Wand Richtung Gewölbekeller).
- Elektroinstallation muss neu erstellt, abgesichert und abgenommen werden. Im Moment ist nur ein Verlängerungskabel für eine Baubeleuchtung aus der Baustromverteilung vorhanden. Wenn es gastronomisch genutzt wird, ist dies nicht zulässig.
- Geruch: der Boden ist in gewissen Bereichen verunreinigt. Eine genauere Untersuchung und evtl. Abbruch der Teilbereiche mit Entsorgung muss wahrscheinlich erfolgen. Genaueres ist erst nach einer Analyse möglich.
- Betonboden ist uneben und muss zum Aufstellen von Tischen begradigt werden.
- Der Putz bröckelt an vielen Stellen und muss vor einem Anstrich neu verputzt werden.
- Die Fenster müssen kontrolliert und gangbar gemacht werden, damit gelüftet werden kann. Ob ein Austausch erfolgen muss, kann erst nach genauer Prüfung genannt werden.
Die Versorgung der Gäste muss durch die Hauptzugangstür erfolgen, da die anderen Bereiche, welche sich in einem rohbauähnlichen Zustand befinden, nicht betreten werden dürfen.
Die o.g. Maßnahmen können nach genauer Prüfung erst mit Kosten belegt werden, jedoch kann festgehalten werden, dass sich die Maßnahmen auf mehrere Tausend Euro belaufen werden.
Forderungen, welche das Gewerbeaufsichtsamt an die Räumlichkeiten noch stellt, kann die Verwaltung nicht abschätzen.
Das Gebäude ist im Moment als Baustelle mit einer Rohbauversicherung belegt, hier müsste zumindest für diese Räumlichkeit eine Anpassung erfolgen.
Sobald die Baustelle oder weitere Untersuchungen im zweiten Bauabschnitt weitergehen, ist kein Betrieb in den Räumlichkeiten mehr möglich, da die Zuwegung zum Gewölbe sich mit dem Hauptbaustellenzugang (Eingang Alte Brauerei) kreuzt und hier kein Schutz der Gäste erfolgen kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Nutzung des Kreuzgewölbes aktuell nicht möglich. Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in größerem Umfang wären hierfür erforderlich. Eine zügig zu realisierende Alternative würde das Aufstellen eines geeigneten wetterfesten Pavillons darstellen.
Beispiel für einen geeigneten Pavillon: