Tekturplan für Errichtung eines Erdwalls
Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 14.11.2023 beraten:
Tekturantrag für die Errichtung eines Erdwalls der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764/2, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.
Nachdem der Wall abgerutscht ist, ist eine Umgestaltung in manchen Bereichen erforderlich. Die bisherige Höhe wird nicht überschritten. Die Basis des Walls wird an manchen Stellen verbreitert und an Engstellen so gestaltete, dass der Rettungsweg für die FFW verbessert wird.
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.“
Der Bauantrag wird heute nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt. Am Sachverhalt hat sich nichts geändert. Die angesprochenen Befreiungen für den eigentlichen Bauantrag betrafen die Grünflächen. Diese mussten aufgrund einer besseren Umfahrung für die FFW und für die Zufahrt zu den Sprinklertanks, sowie für die Stromeinspeisung geändert werden.
Die jetzige Tektur setzt auf den damals beschlossenen Befreiungen auf, und umfasst folgenden Änderungen zum damals beschlossenen Bauantrag:
- Böschungsneigung in Teilbereichen nur 1:3,49 anstelle 1:1,5-1:2 (genaue Bereiche siehe Plandarstellung im Anhang)
- Entlang der Umfahrt werden in zwei Bereichen Mauerscheiben ergänzt (genau Bereiche siehe Plandarstellung im Anhang)
- Verbreiterung des Erdwalls nach Innen um ca. 16,5m im Bereich von Bau-km 0+300 bis 0+420
Rechtliche Würdigung
Die Baumaßnahme befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 19 „Rother Straße“.
Im Bauantrag vom 09.12.2019 wurden Abweichungen (Einschnitte in die Grünflächen des Erdwalls) beantragt und beschlossen. Diese Abweichungen wurden zeichnerisch dargestellt, weil der Erdwall auch nur zeichnerisch im B-Plan festgehalten wird. Diese Abweichungen sind in den nachfolgenden Plänen dargestellt.
Aktuell gültiger B-Plan:
Plan Bauantrag vom 09.12.2019 mit Abweichungen:
Die jetzige Tektur setzt auf den damals beschlossenen Befreiungen auf und zeigt die Änderungen am Erdwall zum genehmigten Bauantrages.
Bei geringfügigen Abweichungen von einem Bauantrag kann auf einen Tekturantrag verzichtet werden, wenn dies im Verhältnis zur Größe der Baumaßnahme steht. Ob tatsächlich im vorliegenden Fall ein Tekturantrag erforderlich ist, kann unterschiedlich bewertet werden. Da allerdings ein Tekturantrag eingereicht wurde, muss dieser auch behandelt werden.
Diskussionsverlauf
Für eine Bewertung des Bauvorhabens ist es wichtig zu wissen, wie sich der Lärmpegel absolut und relativ verändert. Dazu sollte der Antragsstelle bis zur abschließenden Beratung im Stadtrat im Sinne der Transparenz ein aktuelles Messprotokoll vorlegen. Auf die Übereinkunft bezüglich des Lärmschutzes für Roth zwischen den Antragstellern und der Stadt im Zuge der Errichtung der Lärm- bzw. Sichtschutzwand wird verwiesen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Dokumente
1.2.1.1.8 Einbaumöglichkeiten (.pdf)
1.2.1.1.9 Lageplan für den Wiedereinbau der Aushubmaterialien (.pdf)
4. Lageplan (.pdf)
5.1 Querprofile westlicher Erdwall (.pdf)
5.2 Querprofile östlicher Erdwall (.pdf)
6.1 Erläuterungen zum Freiflächengestaltungsplan (.pdf)
6.2 Freiflächengestaltung_2000_Anl1 (.pdf)
6.3 Freiflächengestaltung_1000_Anl2 (.pdf)
Datenstand vom 15.02.2024 12:56 Uhr