Unterstützung von Vereinen und Dorf- und Straßenfesten bei der Erfüllung der Vorgaben des Verkehrsrechts nach dem Bay. Straßen- und Wegerecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Vom Ordnungsamt werden z.B. für Feste und Veranstaltungen verkehrsrechtliche Anordnung für Straßensperrungen erlassen. In der Folge müssen Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen von Personen/Firmen mit entsprechender Qualifikation und Berechtigung (RSA 21 /MVAS99 Zertifikat) aufgestellt werden. Ein Verleih von Schildern an Privatpersonen durch den Bauhof kann nicht erfolgen. 
Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Arbeit der Vereine zu unterstützen, ist es denkbar, einen kostenfreien Verleih von Schildern durch den Bauhof für ehrenamtlich organisierte Straßen- bzw. Dorffeste auf Gemeindegebiet und Vereinsveranstaltungen vorzusehen. In diesem Zuge kann von der Stadtverwaltung im Herbst 2023 eine entsprechende Schulung (RSA 21 /MVAS99 Zertifikat) für Vereinsvertreter und Personen, die Straßenfeste planen, organisiert werden. 

Beschluss

Der KSS-Ausschuss beschließt, dass Schilder für Straßensperrungen bei ehrenamtlich organisierte Straßen- bzw. Dorffesten und Vereinsveranstaltungen von den Veranstaltern kostenfrei beim Bauhof ausgeliehen werden können, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Vereine zu unterstützen. Voraussetzung für das Ausleihen der Schilder ist der Nachweis der Schulung (RSA 21 /MVAS99 Zertifikat). Der KSS-Ausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung eine entsprechende Schulung (RSA 21 /MVAS99 Zertifikat) für Vereinsvertreter und Personen, die ehrenamtlich Straßen- bzw. Dorffeste organisieren, durchführt. Die Kosten für diese Unterweisung trägt die Stadt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2024 08:41 Uhr