Richtlinien der städtischen Förderprogramme für PV-Anlagen und Speicher


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Aufgrund der angespannten Marktsituation und den damit verbundenen Lieferengpässen in der Photovoltaikbranche ist die Errichtung von PV-Anlagen und Speichern für viele Bürgerinnen und Bürger derzeit mit langen Wartezeiten verbunden. Das hat zur Folge, dass entsprechende Maßnahmen teilweise erst mehr als ein Jahr nach Beauftragung abgeschlossen werden können.  Dadurch ergeben sich auch Auswirkungen auf die städtischen Förderprogramme für PV-Anlagen und Speicher.

Im Förderprogramm der Stadt Herrieden für private Dachflächenphotovoltaikanlagen heißt es in § 6 (4): „Die Maßnahme muss regulär innerhalb von zwölf Monaten nach dem bestätigten Eingang des Förderantrags abgeschlossen sein.“

Im Förderprogramm der Stadt Herrieden für Speicher in Verbindung mit PV-Anlagen auf Dächern heißt es in § 6 (4): „Die Maßnahme muss regulär innerhalb von neun Monaten nach dem bestätigten Eingang des Förderantrags abgeschlossen sein.“

Die Verwaltung behält es sich aus den genannten Gründen vor, den Zeitraum für die Fertigstellung einer geförderten Maßnahme in Einzelfällen zu verlängern, sofern die Verzögerung ohne eigenes Verschulden der Antragstellenden hervorgerufen wurde.

Beschluss

Der UEL-Ausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2023 09:21 Uhr