Neue bayerische Föderprogramme - Modernisierung und Nutzung bestehender Gebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Förderung von Wohneigentum
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen. Haushalte mit Kindern können zusammen mit dem Darlehen einen Zuschuss erhalten. Bei Erwerb und Ertüchtigung von bestehendem Wohnraum kann der Darlehensanteil zusätzlich erhöht und ein ergänzender Zuschuss bewilligt werden.
Mit dem Bayern-Darlehen - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm werden der Neubau sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen unterstützt. Das Bayern-Darlehen kann auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze. Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.

Förderung von Modernisierungen

Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.
Ziele der Förderung sind:
  • Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
  • Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen
  • Energie- und Wassereinsparung
  • Minderung des CO2-Ausstosses
  • Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel
  • Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung
  • Unterstützung des berechtigten Personenkreises durch ein allgemeines Belegungsrecht
Die Fördermittel können bei der jeweiligen Bezirksregierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragt werden. Diese Stellen geben auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragsstellung behilflich.
Maßnahmen, die den Umfang einer Modernisierung überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert werden.

Datenstand vom 05.10.2023 14:20 Uhr