Bebauungsplan Nr. 7 Wohngebiet "Halmonslache" im Ortsteil Neunstetten - Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Stadtratssitzung, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.300 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 575, 573 und 568 der Gemarkung Neunstetten.

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 Planänderungen beschlossen, die gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erforderten.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 23.11.2023 bekannt gemacht.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen zwei Stellungnahmen der Bürgerschaft ein. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 07.02.2024 entnommen werden.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 24.03.2023 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 5 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 07.02.2024 entnommen werden.
Nach erfolgter Abwägung kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 07.02.2024.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Er stimmt den Beschlussvorschlägen auf Grundlage der Abwägungstabellen (Stand: 07.02.2024) zu.

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 07.02.2024, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen Anlagen.

weiteres Verfahren:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. 7 „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
00 Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung (.pdf)
03 GoP (.pdf)
04 Umweltbericht (.pdf)
Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung (.pdf)
Bebauungsplan (003) (.pdf)
Begründung (.pdf)

Datenstand vom 06.03.2024 08:25 Uhr