Änderung der Haushaltssatzung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Stadtratssitzung, 15.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 61. Stadtratssitzung 15.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Haushalt der Stadt Herrieden wurde in der Sitzung vom 10.04.2024 beschlossen und dem Landratsamt Ansbach zur rechtsaufsichtlichen Würdigung übermittelt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belief sich auf 1.422.920 €. Das Landratsamt teilte nun mit, dass aufgrund einer Gesetzesänderung die Ausgestaltung der Haushaltssatzung ab 2024 im Bereich von Kreditermächtigungen ab 2024 in geänderter Form zu erfolgen hat. 
Nach neuem Recht ist der Kreditaufnahmebedarf noch durch die gültigen Ermächtigungen aus den Vorjahren, die nicht herangezogen wurden (Haushalt 2022: 884.355 € und Haushalt 2023: 151.650 €), zu decken. In der Folge führt dies zu einer Reduzierung der ursprünglich in § 2 der Haushaltssatzung genannten Kreditaufnahme auf jetzt 386.915 €. Wie das Landratsamt erklärt, sind hierfür ein Stadtratsbeschluss („Beitrittsbeschluss“) und dementsprechende Anpassungen der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung 2024 erforderlich. Die Umsetzung der im Haushalt bewilligten Projekte ist durch diesen Formalismus in keiner Weise beeinträchtigt. 

Ergänzend sei an dieser Stelle noch hinzugefügt: 

Jahr
Schuldenstand/ Kernhaushalt am 31.12. 
in Mio €
anteilige Schulden der Stadt Herrieden beim Schulverband in Mio € zum 31.12.
Schulden im Kernhaushalt + Anteil der Stadt beim Schulverband in Mio € zum 31.12.
Schulden pro Kopf (Kernhaushalt und Schulverband) zum 31.12
Sonderrücklagen in Mio. am 31.12.
2013
1,17
6,63
7,80 
1.027,67 €
1,21
2014
1
6,42
7,42 
971,71 €
1,54
2015
2,24
6,27
8,51 
1.105,19 €
1,65
2016
3
5,96
8,96 
1.144,32 €
1,89
2017
2,63
5,57
8,20 
1.038,63 €
2,22
2018
2,26
5,22
7,48 
940,53 €
2,47
2019
1,93
4,92
6,85 
856,36 €
2,47
2020
4,02
4,58
8,60 
1.068,59 €
2,47
2021
5,14
4,37
9,51 
1.173,93 €
2,97
2022
4,67
4,09
8,76 
1.056,06 €
3,47
2023
4,19
3,54
7,73 
930,88 €
3,59


 

Rechtliche Würdigung

Art. 71  Abs. 2 GO; 
IMS vom 19.02.2024, Az. B4-1513-2-29

Finanzielle Auswirkungen

Keine. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Änderung des § 2 der Haushaltssatzung 2024 zu. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 386.915 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 12:53 Uhr