Jahresrechnung 2022 - Stadt Herrieden und Stiftungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Stadtratssitzung, 24.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Kämmerer, Herr Meyer, trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 21.09.2022 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2022 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dr. Christian Enz, berichtet, dass das Gremium hierzu insgesamt sechs Sitzungen abgehalten hat.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.
Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 24.06.2024 aufgezeigt. Dieser wird im RIS hinterlegt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Gremiums erläutert den Abschlussbericht.
Die Haushaltsrechnung 2022 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):
- Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben* (26.571.893,96 €) 30.209.941,60 €
- Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben* (7.853.868,78 €) 8.977.162,22 €
- Gesamthaushalt (34.425.762,74 €) 39.187.103,82 €
(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)
Beschluss
Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2022 festzustellen.
- Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2022.
- Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
- Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2022 mit allen Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.09.2024 11:41 Uhr