Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Stadtratssitzung, 11.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2023 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2023 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Jahresrechnung (31.12.):
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2023
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2022
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a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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28.857.665,10 €
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31.380.324,24 €
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b) Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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7.024.265,84 €
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10.121.442,39 €
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c) Gesamthaushalt:
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35.881.930,94 €
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41.501.766,63 €
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Jahresüberschuss/fehlbetrag:
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185.329,67 €
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2.029.865,53 €
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Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
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3.024.265,84 €
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7.422.465,20 €
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Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt:
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185.329,67 €
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2.029.865,53 €
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Die Sonderrücklagen betragen:
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3.474.823,69 €
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3.474.823,69 €
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Der Schuldenstand betrug:
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4.190.605,71 €
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4.665.046,78 €
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Zur Finanzierung des Haushalts 2023 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 151.650 € geplant. Aufgrund der weitgehend positiven Entwicklung des Haushaltsjahres musste dieses nicht in Anspruch genommen werden.
Aus Sicht der Kämmerei verlief das Haushaltsjahr 2023 planmäßig. Es waren keine größeren Abweichungen zu dem im Haushaltsplan 2023 veranschlagten Ansätzen zu verzeichnen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung 2023 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung verwiesen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.10.2024 10:09 Uhr