Beschluss über die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Herrieden vom 30.09.2004
Daten angezeigt aus Sitzung:
69. Stadtratssitzung, 27.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der unter TOP 5 dargelegten Kalkulation legt die Verwaltung folgenden Satzungsentwurf zur Beratung vor:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Herrieden vom 30.09.2004
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004), zuletzt geändert durch Satzung vom 09.12.2020 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 26/2020) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2025 2,74 € pro Kubikmeter des entnommenen Wassers.
Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Herrieden, den 27. November 2024
Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt dargestellte Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2025 08:48 Uhr