Grundsatzbeschluss Förderung Radverkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Stadtratssitzung, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 27.11.2024 ö 11

Sachverhalt

Am 17.06.2020 beschloss der Stadtrat, dass die Stadt Herrieden die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anstreben soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufnahme der Stadt Herrieden in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK Bayern)“ zu beantragen.
In der BV-Ausschuss-Sitzung am 12.11.2024 wurde wie folgt beraten:
„Die Vorbereisung zur Bestandsaufnahme der Radverkehrsförderung in Herrieden durch die AGFK Bayern fand am 07.07.2022 statt.

Um den Anforderungen an eine fahrradfreundliche Kommune gerecht zu werden, müssen entsprechend dem Bereisungsprotokoll der AGFK vom 07.07.2022 neben den Aufgaben, die von der Verwaltung umgesetzt werden, folgende Punkte beschlossen werden: 
  1. Grundsatzbeschluss Radverkehrsförderung
  2. Beschluss mit Zielsetzung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils (5% in 5-7 Jahren)
  3. Fahrradabstellanlagen in Stellplatzsatzung berücksichtigen

zu 1:
Der Stadtrat hat am 06.04.2022 durch die Verabschiedung des Radverkehrskonzepts bereits einen Grundsatzbeschluss zur Steigerung des Anteils des Radverkehrs gefasst. 
Um eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde, wurde aus dem zu erarbeitenden Verkehrskonzept das Radverkehrskonzept bewusst ausgegliedert. Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer und nimmt dabei die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger besonders in den Blick. Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege.
Dazu sollen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept nach und nach umgesetzt werden.

zu 2:
Die zurückliegende Verkehrserhebung ergab, dass das Fahrrad mit ca. 12% nach dem Pkw (ca. 66%) den zweitgrößten Anteil am Modal Split bildet.
Auf dem Weg zur „fahrradfreundlichen Kommune“ soll der Radanteil am Modal-Split um ca. 5 Prozentpunkte in 5 bis 7 Jahren steigen. Die bereits eingeleiteten und geplanten Maßnahmen dienen der Steigerung des Fahrradanteils am Modal-Split. Nachdem das Radverkehrskonzept im April 2021 verabschiedet wurde, soll spätestens 2028 erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt werden, um die Veränderung des Modal-Splits zu ermitteln.

zu 3:
In der bestehenden Stellplatzsatzung sollen mindestens folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Anzahl der notwendigen Stellplätze auch für Fahrräder
  • Regelung zur Ablöse von Fahrradstellplätzen
  • Regelung zur baulichen Gestaltung, Ausstattung und Lage von Fahrradabstellanlagen“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Folgendes zu beschließen:
zu 1: Der Stadtrat bekräftigt seinen Grundsatzbeschluss, den er am 06.04.2022 durch die Verabschiedung des Radverkehrskonzepts gefasst hat. Um eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde, wurde aus dem zu erarbeitenden Verkehrskonzept das Radverkehrskonzept bewusst ausgegliedert. Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer und nimmt dabei die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger besonders in den Blick. Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege.
Dazu sollen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept nach und nach umgesetzt werden.

zu 2: Der Stadtrat beschließt eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split um 5% auf dann 17% anzustreben. Das Ziel soll in den nächsten 5 Jahren erreicht werden. Spätestens 2028 soll erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt werden, um die Veränderung des Modal-Splits zu ermitteln.

Der BV-Ausschuss beschließt zu 3: Die aktuelle Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Herrieden soll von der Verwaltung dahingehend überarbeitet werden, dass die erforderlichen Aspekte zum Radverkehr Berücksichtigung finden. Die überarbeitete Satzung ist dem Stadtrat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.“ 

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Armin Jechnerer schlägt vor, den Beschluss zu 1 dahingehend zu präzisieren, dass der Satz „Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.“ um die Begriffe „Imageförderung und Marketing“ ergänzt wird.

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und fasst folgende Beschlüsse:

zu 1: Der Stadtrat bekräftigt seinen Grundsatzbeschluss, den er am 06.04.2022 durch die Verabschiedung des Radverkehrskonzepts gefasst hat. Um eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde, wurde aus dem zu erarbeitenden Verkehrskonzept das Radverkehrskonzept bewusst ausgegliedert. Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer und nimmt dabei die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger besonders in den Blick. Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information, Kommunikation, Imageförderung und Marketing sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege.
Dazu sollen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzeptes nach und nach umgesetzt werden.

zu 2: Der Stadtrat beschließt eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split um 5% auf dann 17% anzustreben. Das Ziel soll in den nächsten 5 Jahren erreicht werden. Spätestens 2028 soll erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt werden, um die Veränderung des Modal-Splits zu ermitteln.

Der Stadtrat beschließt zu 3: Die aktuelle Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Herrieden soll von der Verwaltung dahingehend überarbeitet werden, dass die erforderlichen Aspekte zum Radverkehr Berücksichtigung finden. Die überarbeitete Satzung ist dem Stadtrat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2025 08:48 Uhr