Orientierungsbeleuchtung Flurweg zum Sportplatz Neunstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 24. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 05.03.2024 ö vorberatend 4.4

Sachverhalt

Wie in der UEL-Sitzung vom 21.11.2023 beschlossen, wurde die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zur Stellungnahme bezüglich der Beleuchtung angefragt.

Die UNB bewertet die Sachlage der Beleuchtung wie folgt:
….. „An der geplanten Orientierungsbeleuchtung am geplanten Flurweg (Neunstetten – Sportplatz) befinden sich Heckenbereiche die als Biotope kartiert sind und weitere Gehölze. In ihrer linearen Struktur sind sie Leitlinie für Fledermäuse und Lebensraum von Insekten. Diese Gehölzstrukturen dienen der Biotopvernetzung zwischen den Heckenbereichen des Siedlungsgebietes und den nordöstlich des Sportplatzes gelegenen Wald- und Streuobstbereichen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine zusätzliche Störung dieser Lebensbereiche und ihrer ökologischen Funktion mittels zusätzlicher Beleuchtungsanlagen und den dadurch erhöhten Verkehr abzulehnen. Die Beleuchtung des Geh- und Radweges (an der Staatsstraße 2249) in Kombination mit der Beleuchtung der Sportanlagen stellt bereits jetzt einen Eingriff in den Insektenlebensraum dar. Durch eine zusätzliche Beleuchtung würde der Eingriff hier vergrößert. Nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz sind vermeidbare Eingriffe zu unterlassen. Hierzu sind auch Alternativen zu prüfen, die den Eingriff vermeidbar oder unnötig machen.“ ……

Ein Aufstellen der Beleuchtung ist nach Prüfung der UNB parallel zum vorhandenen beleuchteten Geh- und Radweg nicht zulässig.

Datenstand vom 10.05.2024 08:31 Uhr