Matthias Rank: Ausbringung Festmist auf städtischen Grundstücken
Daten angezeigt aus Sitzung: 24. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 05.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) | 24. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses | 05.03.2024 | ö | 9.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob zur Behebung folgendes Problems folgende Lösungsansätze geprüft werden können: Durch eine sehr späte Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren auf Überschwemmungsgebiet kommt es immer wieder vor, dass angrenzende Gewässer und Weiher im Hochwasserfall verunreinigt bzw. überdüngt werden.
Kann man im Pachtvertrag die Zeit der Ausbringung speziell im Hochwassergebiet strenger regeln als es das Gesetz vorsieht? (Sperrfirst 01.12-15.01)
Könnte die Verwaltung beim Landwirtschaft- bzw. Wasserwirtschaftsamt anfragen welche Sperrfristen im Hochwassergebiet sinnvoll sind?
Antwort: Die Verwaltung wird diesbezüglich anfragen.
Datenstand vom 10.05.2024 08:31 Uhr