Antrag auf Zuschuss für den verpflichtenden Öltankaustausch im Sportheim des TSV/DJK Herrieden e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Finanz- und Personalausschuss, 26.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 35. Finanz- und Personalausschuss 26.02.2024 ö 4

Sachverhalt

Am 08.12.2023 ging von den Vorsitzenden der Sportgemeinschaft TSV/DJK Herrieden e.V., Bernadetete Haag und Gerhard Goth, der Zuschussantrag für den verpflichtenden Öltankaustausch im Sportheim bei der Stadtverwaltung ein. Der Austausch war laut Anweisung des Landratsamtes Ansbach notwendig, weil die sogenannten Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten gegen das Aufschwimmen und Eindringen von Wasser gesichert werden müssen. 
Diese Baumaßnahme wurde von der Fa. Hochdanner fachgerecht durchgeführt. Die Kosten hierfür belaufen sich laut beiliegender Rechnung auf 13.376,34 € brutto.

Auf Grundlage der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden werden Baumaßnahmen an Vereinsheimen mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der Bruttogesamtkosten gewährt. Somit würde die Stadt Herrieden den Verein für die bereits durchgeführte Maßnahme mit einem Betrag in Höhe von 1.337,63 € unterstützen. 

Aufgrund der hohen Investitionssumme des verpflichtenden Öltankaustausches beantragen die Vorsitzenden der Sportgemeinschaft TSV/DJK Herrieden e.V. eine Sonderbezuschussung, welche über der Regelbezuschussung der Zuschussrichtlinie liegt.   Als Begründung für die Sonderbezuschussung wird von den Vorsitzenden ferner ausgeführt, dass diese Maßnahme keine Aufwertung des Sportgeländes darstellt, sondern eine verpflichtende Vorgabe ist, welche vielmehr eine Schutzmaßnahme für die Stadt Herrieden und deren Bürger ist. 

Der Zuschussantrag ist im RIS hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Beschluss nach Beratung. 

Beschluss

Beschluss nach Beratung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2024 09:09 Uhr