Allwetterlösung für den Biergarten am Stadtschloss
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauamtsleiter Marco Jechnerer stellt eine Allwetterlösung für den Biergarten am Stadtschloss vor. Derzeit werden die Fördermöglichkeiten abgestimmt.
Projektsteuerer Jürgen Ziegler hat die Raumsituation hinsichtlich der Nutzung untersucht und hat folgende Stellungnahme abgegeben:
„Kurzbericht zur möglichen Nutzung der ehemaligen Flaschenbierhandlung im Stadtschloss als „Schlechtwetter-Variante“ für den Biergarten
Bezüglich des verständlichen Wunsches der Biergartenbetreiber, den Raum der ehemaligen Flaschenbierhandlung als Schlechtwetter-Gastraum für den Biergarten zu nutzen, können wir dies nicht empfehlen.
Für das Gebäude liegen Baugenehmigungen aus den Jahren 1878 und 1969 vor, die einen Bestandsschutz begründen. In beiden Genehmigungen ist der Raum jeweils als Malztenne ausgewiesen:
Der Umbau zur Flaschenbierhandlung erfolgte augenscheinlich ohne Genehmigung irgendwann nach 1969. In diesem Zusammenhang ist wohl auch die Außentür entstanden. Es handelt sich wohl schon in der Vornutzung um einen „Schwarzbau“.
Zusammenfassend ist festzustellen:
- Der Raum verfügt für die geplante Nutzung über keine Baugenehmigung. Eine solche ist ohne eine Gesamtsanierung (mit entsprechendem Brandschutznachweis) auch sicher nicht zu erhalten.
- Der Raum verfügt zwar über 2 separate Ausgänge, welche für einen Aufenthaltsraum erforderlich sind. Jedoch erfüllt der „Rettungsweg“ über den Bauteil B („Brauerei“) nicht die Anforderungen, weil die Deckenkonstruktionen nach Augenschein über keine Brandschutzqualität verfügen, im Wegeverlauf Einzelstufen angeordnet sind und die Türen aktuell die Anforderungen ebenfalls nicht erfüllen.
- Die beiden Fenster haben zusammen eine Fläche von ca. 1,00 m². Die Anforderung an eine ausreichende Belüftung werden bei Nutzung als „Gastraum“, gegebenenfalls für 30 bis 40 Personen, selbst bei Öffnen der Türe nicht annähernd erreicht. Der Einbau einer notwendigen mechanischen Belüftung ist nur im Zuge der Gesamtsanierung realisierbar.
- Es gibt aktuell keine funktionierende / geprüfte Elektroinstallation. Der Betrieb über Baustrom birgt vielfältige Gefahren und ist für einen Gastraum nicht zulässig. Bei Ausfall der Beleuchtung drohen gerade nachts Paniksituationen.
Insgesamt ergäben sich aus der Überlassung des Raumes als Gastraum für die Stadt Herrieden erhebliche Risiken aus der Betreiberverantwortung. Im Unglücksfall träfe dies strafrechtlich die handelnden Personen und schuldrechtlich die Stadt Herrieden im Wege des Schadenersatzes.“
Diskussionsverlauf
Alternative könnte eine Überdachung des Hofes mit einer einziehbaren Markise oder besonders wetterfeste Schirme mit speziellen Seitenteilen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, wetterfeste Schirme mit speziellen Seitenteilen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2024 08:18 Uhr