In der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Die Stadt Herrieden setzt sich für die Förderung des Radverkehrs in der Nahmobilität ein und strebt die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Aufnahme der Stadt Herrieden in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune in Bayern (AGFK Bayern) zu beantragen und eine Arbeitsgruppe „Fahrradfreundliche Kommune“ unter Beteiligung der Bevölkerung einzurichten.“
Die Vorbereisung zur Bestandsaufnahme der Radverkehrsförderung in Herrieden durch die AGFK Bayern fand am 07.07.2022 statt.
Um den Anforderungen an eine fahrradfreundliche Kommune gerecht zu werden, müssen entsprechend dem Bereisungsprotokoll der AGFK vom 07.07.2022 neben den Aufgaben, die von der Verwaltung umgesetzt werden, folgende Punkte beschlossen werden:
- Grundsatzbeschluss Radverkehrsförderung
- Beschluss mit Zielsetzung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils (5% in 5-7 Jahren)
- Fahrradabstellanlagen in Stellplatzsatzung berücksichtigen
zu 1:
Der Stadtrat hat am 06.04.2022 durch die Verabschiedung des Radverkehrskonzepts bereits einen Grundsatzbeschluss zur Steigerung des Anteils des Radverkehrs gefasst.
Um eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde, wurde aus dem zu erarbeitenden Verkehrskonzept das Radverkehrskonzept bewusst ausgegliedert. Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer und nimmt dabei die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger besonders in den Blick. Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege.
Dazu sollen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzeptes nach und nach umgesetzt werden.
zu 2:
Die zurückliegende Verkehrserhebung ergab, dass das Fahrrad mit ca. 12% nach dem Pkw (ca. 66%) den zweitgrößten Anteil am Modal Split bildet.
Auf dem Weg zur „fahrradfreundlichen Kommune“ soll der Radanteil am Modal-Split um ca. 5 Prozentpunkte in 5 bis 7 Jahren steigen. Die bereits eingeleiteten und geplanten Maßnahmen dienen der Steigerung des Fahrradanteils am Modal-Split. Nachdem das Radverkehrskonzept im April 2021 verabschiedet wurde, soll spätestens 2028 erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt werden, um die Veränderung des Modal-Splits zu ermitteln.
zu 3:
In der bestehenden Stellplatzsatzung sollen mindestens folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Anzahl der notwendigen Stellplätze auch für Fahrräder
- Regelung zur Ablöse von Fahrradstellplätzen
- Regelung zur baulichen Gestaltung, Ausstattung und Lage von Fahrradabstellanlagen