Verrohrung des Wegseitengrabens am Heuberger Schützenhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Außenbesichtigung des BV-Ausschusses am 24.09.2024 wurde Vorort der Wegseitengraben in Heuberg besichtigt und eine Durchführung der Verrohrung des Wegseitengrabens in Aussicht gestellt. Die Ortsbürger sowie die Vorstandschaft des Schützenvereins Leibelbach – Heuberg stellen den Antrag auf Verrohrung des Wegseitengrabens auf einer Länge von 45 m entlang der Ortsverbindungsstraße Heuberg nach Lattenbuch, Flst.: 61, Gemarkung Heuberg. Antrag im RIS hinterlegt. Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 8.000 – 9.000 € brutto. Die Herstellung der Verrohrung wird in Eigenleistung durchgeführt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt der Verrohrung des Wegseitengrabens in Eigenleistung durch die Ortsbürger von Heuberg und der Übernahme der Materialkosten durch die Stadt Herrieden in Höhe von ca. 9.000 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2025 08:57 Uhr