Fortschreibung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien für die Altstadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Stadtratssitzung, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 54. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö 5
Stadtrat (Stadt Herrieden) 74. Stadtratssitzung 19.03.2025 ö 5

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 beraten:

„In der BV-Sitzung vom 08.10.2024 hat Herr Ruppert vom Stadtplanungsbüro eine mögliche Anpassung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien der Altstadt Herrieden vorgestellt. In der heutigen Sitzung soll über die neuen Fördersätze abschließend beraten werden.“ 
       
Im Einzelnen ergaben sich während der Beratung folgende Abstimmungsergebnisse:

Einführung rückwirkend ab 01.01.2025.
Abstimmung: 9:0
       
Aufnahme der klareren Formulierung: Wenn die beantragte Gesamtmaßnahme - auch in Teilen - abweichend oder mangelhaft durchgeführt wurde oder Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten wurden, werden keine Fördermittel ausgezahlt. Außerdem erfolgt die Förderung in Abhängigkeit, der Förderung durch die Regierung von Mittelfranken.
Abstimmung: 8:1

„Anhebung des Höchstfördersatzes bei abgestimmten und richtlinienkonform durchgeführten außenwirksamen Maßnahmen von 25.000,-- Euro auf 40.000,-- Euro.
Abstimmung: 9:0

Einführung eines gesonderten Höchstfördersatzes für umfassende, abgestimmte und richtlinienkonform durchgeführte Außen- und Innenmaßnahmen (bei Sanierung von leerstehenden Gebäuden zu Wohnzwecken) in Höhe von 70.000,-- Euro.
Abstimmung: 9:0

Aufnahme einer Förderung für Abbrucharbeiten bei Errichtung eines städtebaulich angemessenen und richtlinienkonform ausgeführten Ersatzbaus oder bei Vorliegen eines abgestimmten Gesamtkonzepts in Höhe von 75% bis max. 20.000,-- Euro (als Kompensation Wegfall staatl. Förderung bzw. als weiterer Anreiz für Bauen in der Altstadt).
Abstimmung: 9:0

Beibehalt der Erwerbsförderung in Höhe von 5% des Kaufpreises bis max. 25.000,-- Euro (als weiterer Anreiz zum Erwerb eines Anwesens in der Altstadt). Der Förderzeitraum für die Erwerbsförderung endet zum 30.06.2025.
Abstimmung: 8:1“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden zusammenfassenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den überarbeiteten Gestaltungs- und Förderrichtlinien, wie in der heutigen Sitzung beraten, zuzustimmen.“

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und stimmt den überarbeiteten Gestaltungs- und Förderrichtlinien zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 09:23 Uhr