Kreisumlage 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
75. Stadtratssitzung, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Landratsamt Ansbach hat mit Umlagebescheid vom 25.03.2025 die Kreisumlage 2025 für die Stadt Herrieden mit einer Umlagehöhe von 7.374,138,20 € festgesetzt. Die Kämmerei hat in den Haushaltsplanungen einen Betrag von 7.374.150,00 € eingeplant.
Der Haushaltsansatz wurde von der Kämmerei vorausschauend bereits richtig festgesetzt.
Die Kreisumlage ist eine von den kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis zu zahlende Umlage zur Finanzierung der vom Landkreis erbrachten öffentlichen Leistungen. Die Kreisumlage ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Landkreise. Die Höhe der von einer kreisangehörigen Gemeinde zu entrichtenden Kreisumlage errechnet sich über die Multiplikation der Umlagegrundlage mit dem Umlagesatz. Die Höhe des Umlagesatzes wird vom Kreistag beschlossen und über die Haushaltssatzung festgesetzt. Die kreisangehörigen Gemeinden haben kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage. Die Umlagegrundlage basiert auf der gemeindlichen Steuerkraft und den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen. In die Steuerkraft fließen i.d.R. die Steuerkraftzahlen für die Gewerbesteuer, den gemeindlichen Einkommensteueranteil, die Grundsteuer A/B und den gemeindlichen Umsatzsteueranteil ein.
Im Jahr 2024 betrug die Kreisumlage 8.510.664,00 €. Aufgrund der niedrigeren Steuerkraftzahlen fällt die Kreisumlageverpflichtung für die Stadt Herrieden trotz der vom Kreistag beschlossenen Erhöhung des Umlagesatzes für das 2025 um 1.136.525,80 € geringer aus.
Finanzielle Auswirkungen
HHst.: 9000.8320 7.374.138,20 €
Datenstand vom 30.04.2025 13:33 Uhr