Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile von Herrieden
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt vor, die Förderrichtlinien für das Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile Herrieden anzupassen.
§ 3 Abs. 4 sollte wie folgt geändert werden:
(4) Die äußere Planung der Gestaltung des Gebäudes ist dem zuständigen Ausschuss der Stadt Herrieden vorzulegen. Falls die äußere Gestaltung nicht wie vom Ausschuss genehmigt eingehalten wird, behält sich die Stadt Herrieden vor, die Fördersumme zu reduzieren bzw. zu streichen.
Neu eingefügt werden sollte nach Empfehlung der Verwaltung in § 3 der Förderrichtlinie:
(6) Stellt sich im Nachgang heraus, dass Fördervoraussetzungen aus den Absätzen 1 bis 5 nicht erfüllt sind oder dass im Nachgang davon abgewichen wurde, werden die Fördermittel versagt bzw. zurückgefordert.
In der Sitzung des BV-Ausschusses vom 12.02.2022 teilte die Verwaltung mit, dass sie künftig nur einmal jährlich über die Höhe der ausbezahlten Fördermittel informiert. Wichtig ist jedoch, dass bei allen Förderanträgen der § 3 Abs. 4 einzuhalten ist, weshalb der BV-Ausschuss zunächst darüber beraten muss, ob die äußere Gestaltung des Gebäudes grundsätzlich förderwürdig ist.
Beschlussvorschlag
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Anpassung der Förderrichtlinien zuzustimmen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Anpassung der Förderrichtlinien zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 07:48 Uhr