Antrag auf Förderung von Stadtbildpflegerischen Maßnahmen - Hintere Gasse 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.04.2025 ö 13

Sachverhalt

Herr Bekim Emini stellte bei der Stadt Herrieden einen Antrag auf Förderung von Eigentumserwerb, von Modernisierungsmaßnahmen und von gewerblicher Ausstattung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt Herrieden“ und einen Antrag auf Förderung stadtbildpflegerischer Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungsrichtlinien für die Altstadt von Herrieden. Die Anträge wurden für den Neubau des Anwesens Hintere Gasse 8 gestellt. 

Für den Ersatzbau des Anwesens liegt ein Bauantrag vor. Dieser Bauantrag wurde in der BV-Ausschusssitzung am 05.12.2023 vorgestellt und die gemeindliche Einvernahme wurde erteilt. Dieser Bauantrag wurde im Vorfeld durch mehrere Beratungsgespräche mit dem Stadtplanungsbüro Jechnerer abgestimmt. Diese Stellungnahme ist Bestandteil aller drei Ausfertigungen des Bauantrages. 

In der tatsächlichen Umsetzung wurde die Maßnahme jedoch nicht wie beantragt bzw. besprochen ausgeführt. Der Sachbearbeiter von der Regierung von Mittelfranken hat bereits angemerkt, dass eine Förderung ihrerseits (60 %) nicht möglich ist, wenn die Ausführung nicht den Förderrichtlinien entspricht. 

Im BV-Ausschuss vom 11.03.2025 und in der Stadtratssitzung vom 19.03.2025 wurde folgende Anpassung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien für die Altstadt Herrieden beschlossen:
„Wenn die beantragte Gesamtmaßnahme - auch in Teilen - abweichend oder mangelhaft durchgeführt wurde oder Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten wurden, werden keine Fördermittel ausgezahlt. Außerdem erfolgt die Förderung in Abhängigkeit, der Förderung durch die Regierung von Mittelfranken.“

Beschlussvorschlag

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Förderung vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung von Mittelfranken gewährt werden soll. 
Alternativ: 
Der BV-Ausschuss beschließt, dass aufgrund der Abweichung von den Absprachen keine Förderung gewährt wird.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass die Förderung vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung von Mittelfranken gewährt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Datenstand vom 29.04.2025 07:48 Uhr